Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bürgermeister der Stadt Graz erließ mit Verordnung vom 31. August 1992, Z A10/1-I-1120/5-1991, kundgemacht durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen am 31. August 1992 sowie durch Verlautbarung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz, Nr. 16, vom 17. August 1992, folgende Verkehrsbeschränkung: "V e r o r d n u n g Gemäß §43 Abs1 litb Zl. 1 und §43 Abs2 lita StVO 1960, in der Fassung BGBl. Nr. 423/1990, wird, für das durch die Ortstaf... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs5 / FristsetzungB-VG Art139 Abs6 dritter SatzVerordnung des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 31.08.92, mit der für das gesamte Stadtgebiet von Graz mit Ausnahme der Vorrangstraßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km / h verfügt wirdStVO 1960 §20 Abs2StVO 1960 §20 Abs2aStVO 1960 §43 Abs1 litbStVO 1960 §43 Abs2 litaStVO 1960 §94b Abs1 lit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland ist ein Berufungsverfahren gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf anhängig, mit dem der Berufungswerber bestraft wurde, weil er seinen PKW in Bad Tatzmannsdorf, auf der "Lichtenwaldstraße nächst Nr. 14, auf einer Straße abgestellt (habe), die er nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreichen konnte". Im gegenständlichen Bereich bestehe nämlich ein "Fahrverbot in beiden Richtun... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litbFahrverbotsV des Gemeinderates der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf vom 27.11.89StVO 1960 §94b Abs1 litbStVO 1960 §94d
Leitsatz: Aufhebung einer von einer Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich
erlassenen FahrverbotsV wegen Verordnungserlassung durch ein
unzuständiges Organ; Überwiegen überörtlicher Interessen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt in Salzburg nach eigenen Angaben ein Restaurant, dessen Geschäftsbetrieb "auf Gäste abgestellt (ist), die mit Reiseautobussen" ankommen. Unmittelbar anschließend an das Restaurant stehen firmeneigene Parkplätze für Omnibusse zur Verfügung. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung "vom Omnibusfahrverbot in der Stadt Salzburg zur ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungFahrverbotsV des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 17.06.92 (Omnibusfahrverbot)Sbg Stadtrecht 1966 §39StVO 1960 §43 Abs2 litaStVO 1960 §94b Abs1 litb
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der dem zur Verordnungserlassung zuständigen
Bürgermeister zurechenbaren FahrverbotsV für Omn... mehr lesen...