IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. Koderhold über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 28.06.2023, Zl. ..., betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), zu Recht: I. Gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 1 VStG eingestellt. römisc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde des Herrn Mag. A. B., Wien, C.-gasse 4, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 29.11.2021, Zahl MA67/…/2021, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. n Straßenverkehrsordnung (StVO), zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes - VwGVG wird der Beschwerde Folge geg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Zeller über die Beschwerde des Herrn R. J., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Donaustadt, vom 03.03.2017, GZ: VStV/916301667561/2016, betreffend Verwaltungsübertretungen nach der StVO 1960, zu Recht e r k a n n t: I. Der Beschwerde wird zu Spruchpunkt 1. stattgegeben und das Straferkenntnis zu diesem Spruchpunkt aufgehoben so... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr.in Lettner über die Beschwerde des Herrn Dipl.-Ing. F. M. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat …, vom 07.09.2017, Zl. VStV/917301032970/2017, wegen Übertretung des § 9 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO), zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferk... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde des Herrn Mag. P. L., Wien, S.-gasse, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 14.02.2017, GZ VStV/916301426625/2016, wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO, zu Recht e r k a n n t: 1. Gemäß § 50 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene... mehr lesen...