Entscheidungen zu § 76b Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Beschluss 2020/5/6 Ra 2019/02/0242

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis (verkündet am 23. Oktober 2019, ausgefert... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.05.2020

TE Vwgh Erkenntnis 1999/11/26 97/02/0355

Mit dem zu hg. Zl. 97/02/0355 protokollierten und im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangte Behörde vom 27. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig befunden, er habe am 19. Dezember 1995 von 00.00 Uhr bis 06.10 Uhr im Stadtgebiet von Ternitz an einem näher genannten Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in der Wohnstraße nicht an einer dafür gekennzeichneten Stelle geparkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 23 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1999

RS Vwgh 1999/11/26 97/02/0355

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2a;StVO 1960 §76b Abs1;StVO 1960 §94d Z8a;StVO 1960 §99 Abs3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/02/0356 97/02/0357
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997020355.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1999

RS Vwgh 1988/9/23 88/02/0056

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs3;StVO 1960 §76b Abs1;VStG §24;VStG §5 Abs1;VStG §6;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 76b Abs 1 StVO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG, weshalb eine Rechtsvermutung für das Verschulden des Kfz-Lenkers besteht und es diesem daher obliegt, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht, wobei ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

RS Vwgh 1988/9/23 88/02/0056

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §76b Abs1;
Rechtssatz: Das "Durchfahren" einer Wohnstraße erfüllt den objektiven Tatbestand des § 76 b Abs 1 StVO, da es nicht unter die Ausnahmen des "Zu- und Abfahrens" subsumierbar ist, wobei es auf ein ursprünglich vom Fahrzeuglenker beabsichtigtes bloßes "Zufahren" (aus welchem Motto auch immer) nicht ankommt. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1988

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