Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mario H*****, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Peter H*****, 2. Werner H*****, und 3. S***** AG, *****, sämtliche vertreten durch Dr. Harald Schwendinger und Dr. Brigitte Piber, Rechtsanwälte in S... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Rechtliche Beurteilung Die erstbeklagte und (wider)klagende Partei (in der Folge nur Widerkläger) „ergänzte/berichtigte" mit Schriftsatz vom 26. 7. 2006 das im Rechtsmittelschriftsatz (Revision und Rekurs) enthaltene Kostenverzeichnis mit der
Begründung: , es seien „im Wege des Gebühreneinzuges" höhere als die von ihm verzeichneten Pauschalgebühren abgebucht worden. Diese „Ergänzung/Berichtigung" ist unzulässig. Die Koste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 29. 12. 1992 ereignete sich gegen 18.15 Uhr auf der Nebelberger Bezirksstraße ein Verkehrsunfall, an dem eine Pferdekutsche, deren Eigentümer und "Halter" der Kläger war und die von Peter G***** gelenkt wurde, und der vom Erstbeklagten gelenkte und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW beteiligt waren. Der Kläger war Beifahrer der Kutsche. Eines der eingespannten Pferde stand in seinem Eigentum. Zum Unfallszeitpunkt war es bereits finst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.3.1981 ereignete sich in Salzburg im Bereich der Einmündung der Schmiedingerstraße in die Münchner-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein Omnibus der Marke Daimler-Benz mit dem Überstellungskennzeichen S-2.730, der von Hussainshah E gelenkt wurde, sowie die Klägerin als Radfahrerin, welche dabei schwer verletzt wurde, beteiligt waren. Der genannte Omnibus war bei der Beklagten haftpflichtversichert. Hussainshah E wurde vom Bezirksgericht Salzburg mit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIStVO §60KFG §99
Rechtssatz: Die Bestimmungen über die Beleuchtung von Fahrzeugen haben für die Verkehrssicherheit besondere Bedeutung. Entscheidungstexte 8 Ob 43/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 8 Ob 43/78 2 Ob 113/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 2 Ob 113/78 Veröff: ZVR 1979/54 S 69 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §99StVO §60StVO §89
Rechtssatz: Die Schutzbestimmungen der §§ 99 KFG und 60, 89 StVO verletzt ein Kraftfahrer nicht nur dann, wenn er trotz Dunkelheit vorhandene Beleuchtungseinrichtungen nicht betätigt, sondern auch dann, wenn er schuldhaft die Beleuchtungseinrichtungen seines Kraftfahrzeugs in einen Zustand versetzt, in dem sie die ihnen vom Gesetzgeber zugedachten Funktionen nicht mehr erfüllen können. ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10AHG §1 FKFG 1955 §83 Abs1StVO §60
Rechtssatz: Ein zur Verkehrsüberwachung eingesetzter Gendarmeriebeamter, der einen bei Nacht und Regen mit unzulänglicher Beleuchtung fahrenden Kraftfahrzeuglenker verfolgt, um wegen Verletzung des § 83 Abs 1 KFG 1955 gegen ihn einzuschreiten, erfüllt eine straßenpolizeiliche und damit eine in den Kompetenzbereich der Länder fallende Aufgabe. Daher ist für eine Amtshaftungsklage das betreffende... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z27StVO §23 Abs1StVO §60 Z3StVO §68 Abs1
Rechtssatz: Es besteht keine Vorschrift, wonach der Radfahrer, ob er nun fährt, sein Fahrrad schiebt oder anhält, das vorhandene Straßenbankett benützen muß. Entscheidungstexte 2 Ob 276/67 Entscheidungstext OGH 12.10.1967 2 Ob 276/67 Veröff: ZVR 1968/176 S 291 European Cas... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B4aStVO §60
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, dem ein Fahrzeug mit aufgeblendeten Scheinwerfern entgegenkommt, hat deshalb allein noch keinen Anlaß, unfallverhütende Maßnahmen zu setzen. Entscheidungstexte 2 Ob 119/67 Entscheidungstext OGH 13.04.1967 2 Ob 119/67 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B4aStVO §60
Rechtssatz: Der Straßenbenützer darf auf die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsvorschrift des § 60 Abs 3 StVO 1960 über die Beleuchtung von Fahrzeugen durch andere Straßenbenützer vertrauen. Entscheidungstexte 11 Os 138/63 Entscheidungstext OGH 09.07.1963 11 Os 138/63 Veröff: ZVR 1963/322 S 318 2 Ob 151/68 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 Abs1 AKFG 1967 §6KFG 1967 §102StVO 1960 §60
Rechtssatz: Jeder Kraftfahrer muß die technischen Einrichtungen seines Fahrzeuges so weit kennen, daß er dessen Fahrtüchtigkeit beurteilen kann; so muß ihm insbesondere klar sein, daß das mangelhafte Funktionieren der Bremsanlage eine besondere Gefahr im Straßenverkehr bedeutet. Entscheidungstexte 11 Os 6/63 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §60
Rechtssatz: Geteiltes Verschulden, wenn mit einem unbeleuchteten Fahrzeug, das auf einer mangelhaft beleuchteten Straße über Nacht abgestellt ist, ein anderer Wagen mit mangelhafter Beleuchtung (Standlicht) zusammenstößt. Entscheidungstexte 2 Ob 747/54 Entscheidungstext OGH 17.11.1954 2 Ob 747/54 Veröff: EvBl 1955/25 S 54 ... mehr lesen...