Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Geteiltes Verschulden, wenn mit einem unbeleuchteten Fahrzeug, das auf einer mangelhaft beleuchteten Straße über Nacht abgestellt ist, ein anderer Wagen mit mangelhafter Beleuchtung (Standlicht) zusammenstößt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0027195Dokumentnummer
JJR_19541117_OGH0002_0020OB00747_5400000_001