1 Nach einer Strafverfügung vom 18. Februar 2019 und einem dagegen erhobenen Einspruch vom 27. Februar 2019 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den Mitbeteiligten mit Straferkenntnis vom 1. August 2019 der Übertretung des § 2 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes schuldig, verhängte über ihn eine Geldstrafe von 45 € (Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall deren Uneinbringlichkeit: ein Tag) und verpflichtete ihn zur Zahlung eines Beitrages zu den Kosten des Stra... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ParkgebührenG Stmk 2006 §6 Abs1 Z1StVO 1960 §2 Abs1 Z25StVO 1960 §26StVO 1960 §26 Abs1StVO 1960 §26aStVO 1960 §26a Abs1StVO 1960 §26a Abs1a
Rechtssatz: Die Definition des Einsatzfahrzeuges in § 2 Abs. 1 Z 25 StVO stellt auf die Dauer der Verwendung der dort genannten Signale ab, wobei bei solchen Einsatzfahrzeuge... mehr lesen...
Index: L37066 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Steiermark90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Abs1 Z28KFG 1967 §20 Abs1KFG 1967 §20 Abs1 litdKFG 1967 §20 Abs5 litaParkgebührenG Stmk 2006 §6 Abs1 Z1StVO 1960 §2 Abs1 Z25StVO 1960 §26 Abs1StVO 1960 §26a Abs1StVO 1960 §26a Abs1a
Rechtssatz: Das Landesverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, das in Rede stehende Fahrzeug sei e... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 27. März 2017 erkannte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz den Mitbeteiligten der Übertretung nach § 12 Abs. 1 des Steiermärkischen Parkgebührengesetzes schuldig und verhängte über ihn eine Verwaltungsstrafe von 45 EUR (für den Fall deren Uneinringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag) und schrieb als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens den Betrag von 10 EUR vor. 2 Der Mitbeteiligte habe am 23. November 2016 in der Zeit von... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. März 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. August 2000 um 11.51 Uhr in Graz in der Hartenaugasse 24 in Richtung Elisabethstraße als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen G das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Einfahrt verboten" nicht beachtet. Er habe hierdurch eine Übertretung nach § 52 lit. a Z. 2 StVO 1960 begangen, weshalb über ihn e... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §26a Abs1;StVO 1960 §26a Abs1a;StVO 1960 §52 lita Z2;
Rechtssatz: Nach dem im Beschwerdefall maßgeblichen § 26a Abs. 1a StVO 1960 kommt es nicht darauf an, ob die Fahrt eine solche war, die für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich war. Vielmehr sind die Lenker von Fahrzeugen, die nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften mit Warnzeichen mit blau... mehr lesen...