Entscheidungen zu § 11 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2001/8/24 99/02/0322

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. September 1999 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 30. März 1998 um 11.40 Uhr im Gemeindegebiet von M., B 16 bei Strkm 13,3 Richtung E. (A 3), als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die Änderung der Fahrtrichtung nicht mit der hiefür bestimmten, am Fahrzeug angebrachten Vorrichtung angezeigt. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.08.2001

RS Vwgh 2001/8/24 99/02/0322

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §11 Abs3;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der Tatbestand der "nicht rechtzeitigen" Anzeige in § 11 Abs. 2 StVO 1960 umfasst sowohl die verspätete Anzeige als auch das Unterbleiben der Anzeige überhaupt (Hinweis E VS 3. 10. 1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985). Absatz 3 dieses Paragrafen behandelt nur ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.08.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1993/1/20 92/02/0267

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer einer Reihe von Verwaltungsübertretungen nach der StVO sowie zweier Übertretungen des EGVG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid (mit Ausnahme des Spruchpunktes 2) richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat, soweit damit die Bestrafungen wegen Übertretungen der StVO bekämpft werden (in Hinsicht auf die Übertretungen des EGVG... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.01.1993

RS Vwgh 1993/1/20 92/02/0267

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §11 Abs3;
Rechtssatz: Hat der Besch den Überholvorgang nicht angezeigt, sodaß sich andere Kfz-Lenker auf den Vorgang nicht einstellen konnten, so ist diese Tat dem § 11 Abs 2 und nicht dem § 11 Abs 3 StVO zu unterstellen (Hinweis E 12.11.1980, 1705/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:19920202... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.01.1993

RS Vwgh 1988/10/19 88/02/0074

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §11 Abs3;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die Tatanlastung, einen Fahrstreifenwechsel durchgeführt, ohne dies mit den hiefür bestimmten Vorrichtungen angezeigt zu haben, ist nicht § 11 Abs 3, sondern § 11 Abs 2 StVO subsumierbar (Hinweis auf E 12.11.1980, 1705/80). Schlagworte Verwaltu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.10.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1975/6/13 1803/74

Das Bundespolizeikommissariat St. Pölten sprach mit Straferkenntnis vom 3. Jänner 1974 aus, der Beschwerdeführer habe am 19. September 1973 gegen 11.30 Uhr in St. Pölten auf der Kreuzung Wienerstraße-Eybnerstraße den Personenkraftwagen mit dem Kennzeichen N… auf der Wienerstraße in westlicher Richtung gelenkt und die Fahrtrichtungsänderung nach rechts in die Eybnerstraße nicht mit den hiefür bestimmten, am Fahrzeug angebrachten Vorrichtungen angezeigt. Er habe dadurch die Verwaltungsü... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.06.1975

RS Vwgh 1975/6/13 1803/74

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §11 Abs3
Rechtssatz: Das Tatbild des § 11 Abs 2 StVO wird erfüllt, wenn Anzeigepflicht besteht und der Lenker eines Fahrzeuges diese Pflicht durch Nichtanzeige der bevorstehenden Änderung der Fahrtrichtung oder des bevorstehenden Wechsels des Fahrstreifens verletzt. Dagegen ist im § 11 Abs 3 StVO dafür eine Regelung getroffen worden, was zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1975

Entscheidungen 1-7 von 7