Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Friedrich Stefan (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schönhofer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Brigitta B*****, Pensionistin, ****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 9. 1. 1958 geborene Kläger wurde am 11. 4. 1982 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Ihm wurde von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter mit 1. 11. 1982 eine Invaliditätspension und mit 15. 9. 1984 auf Grund einer durch die Eheschließung bewirkten Richtsatzerhöhung auch eine Ausgleichszulage gewährt. Bei deren Bemessung wurde nur das Pensionseinkommen des Klägers berücksichtigt, nicht jedoch die monatliche Rente von S 10.462, di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1501ASVG §107 Abs2 litbB-KUVG §49 Abs2 litbBSVG §72 Abs2 litbGSVG §76 Abs2 litbNVG §38 Abs2
Rechtssatz: Trotz Zugehörigkeit überwiegend zum öffentlichen Recht ist hinsichtlich der Verjährung des Rechtes des Versicherungsträgers auf Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen auch auf die privatrechtlichen Verjährungsvorschriften des ABGB zurückzugreifen. Gemäß § 1501 ABGB ist hierauf "ohne Einwendung der Parteien von Amts wegen k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 12. Dezember 1983 erkannte die beklagte Partei der Klägerin die Alterspension und einen Kinderzuschuß für den am 21. September 1964 geborenen Sohn Hubert St. zu. Der Kinderzuschuß war als eigener Leistungsbestandteil ausgewiesen. Die Meldebelehrung enthielt den Hinweis, daß der Kinderzuschuß wegen der noch nicht abgeschlossenen Berufsausbildung des Sohnes über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Beendigung dieser Ausbildung weitergebühre und daß d... mehr lesen...
Norm: GSVG §76 Abs2 lita
Rechtssatz: Das Recht des Versicherungsträgers, den vom Versicherten seit 01.01.1986 zu Unrecht bezogenen Kinderzuschuß nach § 76 Abs 1 GSVG rückzufordern, besteht dann nicht, wenn diese Maßnahme trotz Aktenkundigkeit des Herabsetzungsgrundes schon vor dem 01.01.1986 mehrere Jahre hindurch unterlassen wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 310/91 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: GSVG §76 Abs2
Rechtssatz: § 76 Abs 2 GSVG ist bei allen im Abs 1 dieser Gesetzesstelle aufgezählten Rückforderungsgründen anzuwenden, also auch dann, wenn der Leistungsempfänger bzw Zahlungsempfänger den Bezug durch Verletzung der Meldevorschriften herbeigeführt hat oder erkennen mußte, daß die Leistung nicht mehr gebührte. Entscheidungstexte 10 ObS 310/91 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von der beklagen Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 1. September bis 31. Dezember 1988 und vom 1. Februar bis 31. Mai 1989 Kranken- und Familiengeld von insgesamt S 118.420,-- empfangen. Strittig ist, ob es sich dabei um zu Unrecht erbrachte Versicherungsleistungen handelt und ob die beklagte Partei berechtigt ist, diese Geldleistungen vom Kläger zurückzufordern. Mit Bescheid vom 11. Dezember 1989 stellte die beklagte Partei fest, daß der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 1. Oktober 1984 stellte die beklagte Partei das Ausmaß der Witwenpension der Klägerin ab 1. Juli 1970 neu fest (Punkt 1.), stellte weiters fest, daß diese Pension vom 1. Juli 1970 an während bestimmter Zeiträume mit bestimmten Beträgen nach § 60 GSVG (Punkt 2.) und während bestimmter Zeiträume mit bestimmten Beträgen wegen § 243 GSVG ruhte (Punkt 3.) und sprach aus, daß der zuviel bezogene Vorschuß von insgesamt S 121.585,40 mit der zu erbring... mehr lesen...
Norm: ASVG §107 Abs2GSVG §76 Abs2
Rechtssatz: Die am 01.01.1986 in Kraft getretene 10.GSVGNov bzw 41.ASVGNov enthalten keine den § 76 Abs 2 GSVG bzw den § 107 Abs 2 ASVG betreffende Übergangsbestimmungen. Das bedeutet, daß das Recht des Versicherungsträgers auf Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen, das vor dem 01.01.1986 entstanden ist, im Sinne des § 76 Abs 2 GSVG idF vor der zitierten Novelle binnen zwei Jahren nach dem Zeitpunkt ve... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 1. 6. 1977 eine Witwenpension. Dazu wurden ihr seither auch ein Zuschlag nach § 145 Abs 4 GSVG (idF vor der 8. GSVGNov BGBl 1983/591) und eine Ausgleichszulage gewährt. Mit Schreiben vom 13. 8. 1985 teilte die beklagte Partei der Klägerin mit, daß die Ausgleichszulage vom 1. 9. 1985 an nicht feststellbar sei und daher vorsorglich eingestellt werde. Mit Bescheid vom 9. 7. 1987 stellte die beklagte Partei fest, daß die A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährte den (in der Folge nur mehr mit ihren Vornamen genannten) Klägern als ehelichen Kindern des am 18.1.1974 verstorbenen Versicherten Johann G***, und zwar Peter, geboren 5.8.1961, Gottfried, geboren 26.6.1964, Heide, geboren 21.10.1967, Konrad, geboren 12.1.1970, Gerd, geboren 1.4.1971, und Christine, geboren 30.1.1973, ab 1.2.1974 Waisenpensionen samt Ausgleichszulagen. Bei der Berechnung dieser Zulagen wurden Unterhaltsansprüche der... mehr lesen...
Norm: ASVG §107 Abs2BSVG §72 Abs2GSVG §76 Abs2
Rechtssatz: Wie ein Vergleich zwischen lit a und b des zitierten Absatzes zeigt, kann sich lit a nur auf Leistungen beziehen, die der Versicherungsträger nach dem Zeitpunkt erbracht hat, in dem er erkennen mußte, daß die (bisherige) Leistung zu Unrecht erbracht worden ist. Es handelt sich dabei um ein im Interesse des Leistungsempfängers gegenüber § 1432 letzter Fall ABGB verschärftes Rückforderung... mehr lesen...