Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter (§ 11a Abs 3 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Georg Peterlunger, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, und die Nebenintervenientin... mehr lesen...
Begründung: Die Verhandlung in erster Instanz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien wurde am 3. 7. 2007 geschlossen; dieser Verhandlungstermin fand - nach der Rückübersiedlung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien - bereits im Justizpalast (Schmerlingplatz 11) statt. Das Urteil vom 20. 8. 2007 wurde dem Beklagtenvertreter am 3. 9. 2007 zugestellt. Der Beklagtenvertreter gab am Montag, 1. 10. 2007, dem letzten Tag der vierwöchigen Berufungsfrist, eine an das „Land... mehr lesen...
Begründung: a) Das Urteil zweiter Instanz wurde dem Rechtsvertreter des zweitbeklagten Vereins am 13. April 2006 zugestellt, wie sich aus dem Rückschein ergibt und auch in deren Revisionsschrift dargestellt wird. Somit endete die ihm offenstehende vierwöchige Revisionsfrist (§ 505 Abs 2 ZPO) mit Ablauf des 11. Mai 2006. a) Das Urteil zweiter Instanz wurde dem Rechtsvertreter des zweitbeklagten Vereins am 13. April 2006 zugestellt, wie sich aus dem Rückschein ergibt und auch in dere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist Rechtsnachfolgerin der A*****gesellschaft mbH. Am 27. 2. 2001 beschlossen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Yline Business Services AG (im Folgenden: Yline) aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals im Nominale von EUR 169.941,44 durch Ausgabe von 163.630 auf Inhaber lautende Stückaktien mit einer Beteiligung am Grundkapital von je EUR 1,038571417, ausgestattet mit Gewinnberechtigung ab 1. 1. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft *****, auf der die Häuser ***** in Wohnungseigentum errichtet worden sind. Errichter der Anlage war eine Bauherren-Gemeinschaft, die in eine Wohnungseigentümergemeinschaft übergehen sollte. Ein Mitglied dieser Gemeinschaft war der Rechtsvorgänger des Beklagten, Manfred Allen R*****. Er war zu 810/17940 Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft und hatte Wohnungseigentum an der Wohnun... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Gerichtes zweiter Instanz, das der Berufung der beklagten Partei nicht Folge gab, wurde ihr am 24. Jänner 2000 zugestellt. Am 21. Feber 2000, also am letzten Tag der vierwöchigen Revisionsfrist, gab die beklagte Partei eine Revision zur Post, die wie folgt adressiert war: "An das Landesgericht Krems als Arbeits- und Sozialgericht, Maria Theresienring 5, 2700 Wiener Neustadt". Dies ist die Anschrift des Landesgerichtes Wiener Neustadt, bei dem die Revis... mehr lesen...
Begründung: Das klagsabweisende Urteil des Erstgerichtes wurde dem Vertreter der Klägerin am 26.9.1996 zugestellt. Die Berufungsfrist endete am 24.10.1996. Die Berufung der Klägerin wurde am 24.10.1996 zur Post gegeben und langte am 25.10.1996 beim Bezirksgericht Donaustadt ein. Dieses sandte die Berufung an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien weiter, wo sie am 28.10.1996 einlangte. Das Einlangen beim Bezirksgericht Donaustadt ist darauf zurückzuführen, daß das Kuvert... mehr lesen...
Norm: ASVG §402AußStrG 2005 §68 Abs4 Z2GOG §89GSPVG §147GSVG §194
Rechtssatz: Die durch eine unrichtige Adresse ausgelöste Verzögerung des Postenlaufes geht zu Lasten des Rechtsmittelwerbers. 35 R 105/79 vom 16.05.1979; Veröff: SSV 19/59 Entscheidungstexte 5 Ob 1551/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1994 5 Ob 1551/94 Vgl auch; Beisatz: Unrichtige Adressierung dadurch, dass das zuständig... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1EO §308 AEO §308 D4GSVG §194
Rechtssatz: Beim Begehren des Überweisungsgläubigers um Auszahlung der Sonderzahlung zur Pension des Verpflichteten handelt es sich nicht um eine Sozialrechtssache iSd § 65 Abs 1 ASGG; bei der Streitigkeit über die Höhe des pfändbaren Teils einer bereits bescheidmäßig festgestellten Versicherungsleistung geht es allein um die Frage, an wen die Pensionsleistung zur Gänze oder zum Teil erbracht werd... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...