Mit Bescheid der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt vom 19. September 2002 wurde festgestellt, dass die vom Beschwerdeführer für den Beitragszeitraum Juli 1971 bis einschließlich Juni 1972 entrichteten Beiträge zur gewerblichen Pensionsversicherung, da sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Kalendermonates, für den sie gelten sollten, bezahlt wurden, als rechtsunwirksam entrichtet gelten und daher diese Monate gemäß § 115 Abs. 1 Z. 1 GSVG nicht als Beitragszeiten d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Anerkennung der Wirksamkeit verspätet entrichteter Pensionsversicherungsbeiträge gemäß § 115 Abs. 3 GSVG keine Folge gegeben. In der Bescheidbegründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe am 22. April 2003 diesen Antrag für den Zeitraum von August 1987 bis Oktober 1989 gestellt. Begründet habe sie ihn damit, dass sie wegen des Konkurses vom 16. Dezember 1988 zahlungsunfähig gewesen wär... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §225 Abs3;GSVG 1978 §115 Abs1 Z1;GSVG 1978 §115 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0008 E 23. Februar 2000 RS 3 Stammrechtssatz Die Entrichtung der Beiträge ist Voraussetzung für eine nachträgliche Anerkennung der Wirksamkeit dieser Beiträge gemäß § 225 Abs 3 ASVG (Hinweis E 21.3.1985, 84/08/0010). ... mehr lesen...
Die am 16. Juni 1926 geborene Erstmitbeteiligte beantragte am 18. November 1996 bei der belangten Behörde die Anerkennung verspätet entrichteter Beiträge zur Pensionsversicherung der gewerblichen Wirtschaft für den Zeitraum vom 1. März 1958 bis 31. Mai 1961 und die Anerkennung noch zu entrichtender Beiträge für Juni 1961 bis Oktober 1962 mit der Begründung: , die von ihrem im August 1996 verstorbenen Mann beantragte Invaliditätspension sei mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt d... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §225 Abs3;GSVG 1978 §115 Abs1 Z1;GSVG 1978 §115 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/08/0008 E 23. Februar 2000 RS 3 Stammrechtssatz Die Entrichtung der Beiträge ist Voraussetzung für eine nachträgliche Anerkennung der Wirksamkeit dieser Beiträge gemäß § 225 Abs 3 ASVG (Hinweis E 21.3.1985, 84/08/0010). ... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §115 Abs1;GSVG 1978 §115 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0078 E 3. Juli 1986 RS 1 Stammrechtssatz Wurde einem Antrag auf Anerkennung der Wirksamkeit verspätet entrichteter Beiträge nach § 115 Abs 3 GSVG nicht Folge gegeben, so wurde damit nicht zugleich auch normativ die Unwirksamkeit der Beitragsentrichtung für die vom Antrag umfassten Ze... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §115 Abs1;GSVG 1978 §115 Abs3;
Rechtssatz: Wurde einem Antrag auf Anerkennung der Wirksamkeit verspätet entrichteter Beiträge nach § 115 Abs 3 GSVG nicht Folge gegeben, so wurde damit nicht zugleich auch normativ die Unwirksamkeit der Beitragsentrichtung für die vom Antrag umfassten Zeiten festgestellt. European Case Law Identif... mehr lesen...