RS Vwgh 1986/11/20 86/08/0222

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Veröffentlicht am 20.11.1986
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66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

GSVG 1978 §115 Abs1;
GSVG 1978 §115 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/08/0078 E 3. Juli 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Wurde einem Antrag auf Anerkennung der Wirksamkeit verspätet entrichteter Beiträge nach § 115 Abs 3 GSVG nicht Folge gegeben, so wurde damit nicht zugleich auch normativ die Unwirksamkeit der Beitragsentrichtung für die vom Antrag umfassten Zeiten festgestellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986080222.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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