Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.02.2024, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.03.2024 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 19.02.2024, römisch 40 beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 05.03.2024 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.04.2024, GZen. XXXX , wurde vom Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine für 10.04.2024 anberaumte mündliche Verhandlung abberaumt und auf den 24.04.2024 verlegt, zu welcher der Antragsteller – ordnungsgemäß – als Dolmetscher geladen wurde. 1. Mit Schriftsatz vom 05.04.2024, GZen. römisch 40 , wurde vom Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine für 10.04.2024 anberaumte mündl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 8:00 Uhr bis 9:20 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 8:00 Uhr bis 9:20 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträgt 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2023 von der Landespolizeidirektion XXXX (LPD) im Zeitraum 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr einer Vernehmung als nichtamtlicher Dolmetscher für die Sprache Spanisch (Kastilisch) beigezogen, wobei er auch ein im Rahmen der Vernehmung angefertigtes Schriftstück rückübersetzte. Die reine Fahrzeit zwischen seiner Wohnung ( XXXX ) und dem Ort der Vernehmung (Polizeiinspektion XXXX ) mit dem PKW beträ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.06.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Innsbruck, eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.06.2021, 11:30 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 11.07.2021 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 29.06.2021, GZ. XXXX , im We... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.04.2021, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.04.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 2. In der Folge fand am 29.04.2021 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Am 13.05.2021 brachte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 14.04.2021, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.06.2021 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. 2. Mit Schriftsatz vom 27.05.2021, XXXX , wurde die öffentliche mündliche Verhandlung auf den 13.07.2021 verlegt. 3. In der Folge fand am 13.07.2021 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antrag... mehr lesen...