Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX , Zl. XXXX , und vom XXXX , Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht öffentliche mündliche Verhandlungen für den XXXX an, zu denen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. In der Folge fanden am XXXX in den Verfahren Zlen. XXXX und XXXX öffentliche mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in deren Rahmen die Antragstellerin als Übersetzerin fungierte. 3. Mit beim Bundesve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.08.2017, Zl. W112 2168243-1/11Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung für den 25.08.2017 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. 2. Am 25.08.2017 fand von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, in der die Antragstellerin mit mündlich verkündetem Beschluss als nichtamtliche Dolmetscherin bestellt wurde und als Dolmetscheri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher XXXX als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am XXXX eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller in Vertretung des geladenen Dolmetschers als Übersetzer fungierte. 3. Mit Schreiben, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, GZ. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher XXXX als Dolmetscher geladen wurde. 2. In der Folge fand am XXXX eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller in Vertretung des geladenen Dolmetschers als Übersetzer fungierte. 3. Mit Schreiben, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 03.03.2017 sowie am 30.03.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 040317 sowie Nr. 320317 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung wurde jeweils mit EUR 20,00 ged... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 03.03.2017 sowie am 30.03.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 040317 sowie Nr. 320317 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung wurde jeweils mit EUR 20,00 ged... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 03.03.2017 sowie am 30.03.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 040317 sowie Nr. 320317 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung wurde jeweils mit EUR 20,00 ged... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 03.03.2017 sowie am 30.03.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 040317 sowie Nr. 320317 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung wurde jeweils mit EUR 20,00 ged... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 15.03.2017 sowie am 17.05.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 200317 sowie Nr. 180517 unter anderem jeweils Gebühren für Mühewaltung (Teilnahme an Verhandlungen / Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung) geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, korrigierte jedoch zugunsten des BF die Gebühr für die Teilnahme an Vernehmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 15.03.2017 sowie am 17.05.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 200317 sowie Nr. 180517 unter anderem jeweils Gebühren für Mühewaltung (Teilnahme an Verhandlungen / Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung) geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, korrigierte jedoch zugunsten des BF die Gebühr für die Teilnahme an Vernehmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 15.03.2017 sowie am 17.05.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 200317 sowie Nr. 180517 unter anderem jeweils Gebühren für Mühewaltung (Teilnahme an Verhandlungen / Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung) geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, korrigierte jedoch zugunsten des BF die Gebühr für die Teilnahme an Vernehmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 15.03.2017 sowie am 17.05.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 200317 sowie Nr. 180517 unter anderem jeweils Gebühren für Mühewaltung (Teilnahme an Verhandlungen / Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung) geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, korrigierte jedoch zugunsten des BF die Gebühr für die Teilnahme an Vernehmung... mehr lesen...