Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 03.03.2017 sowie am 30.03.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 040317 sowie Nr. 320317 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung wurde jeweils mit EUR 20,00 ged... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 03.03.2017 sowie am 30.03.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 040317 sowie Nr. 320317 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung wurde jeweils mit EUR 20,00 ged... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 03.03.2017 sowie am 30.03.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 040317 sowie Nr. 320317 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung wurde jeweils mit EUR 20,00 ged... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 03.03.2017 sowie am 30.03.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 040317 sowie Nr. 320317 unter anderem jeweils eine Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, lediglich die Gebühr für die Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung wurde jeweils mit EUR 20,00 ged... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 15.03.2017 sowie am 17.05.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 200317 sowie Nr. 180517 unter anderem jeweils Gebühren für Mühewaltung (Teilnahme an Verhandlungen / Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung) geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, korrigierte jedoch zugunsten des BF die Gebühr für die Teilnahme an Vernehmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 15.03.2017 sowie am 17.05.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 200317 sowie Nr. 180517 unter anderem jeweils Gebühren für Mühewaltung (Teilnahme an Verhandlungen / Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung) geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, korrigierte jedoch zugunsten des BF die Gebühr für die Teilnahme an Vernehmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 15.03.2017 sowie am 17.05.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 200317 sowie Nr. 180517 unter anderem jeweils Gebühren für Mühewaltung (Teilnahme an Verhandlungen / Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung) geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, korrigierte jedoch zugunsten des BF die Gebühr für die Teilnahme an Vernehmung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) dolmetschte für die belangte Behörde am 15.03.2017 sowie am 17.05.2017 und machte mit Gebührennoten Nr. 200317 sowie Nr. 180517 unter anderem jeweils Gebühren für Mühewaltung (Teilnahme an Verhandlungen / Übersetzung von Schriftstücken während der Vernehmung) geltend. Die belangte Behörde gab den Gebührenanträgen im Wesentlichen statt, korrigierte jedoch zugunsten des BF die Gebühr für die Teilnahme an Vernehmung... mehr lesen...