Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) wurde in einer mündlichen Verhandlung am 31.05.2023 vor dem Handelsgericht Wien als Zeugin einvernommen. Die Beschwerdeführerin beantragte den Ersatz von EUR 2.670,71 Zeugengebühr, darin enthalten EUR 831,55 Hinflug plus Aufpreis von EUR 588,--, Umbuchungsgebühr von EUR 150,-- und EUR 1.101,16 Rückflug. 1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) wurde in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) war als Zeugin zu einer Verhandlung am 27.10.2022 geladen, welche aufgrund Verhinderung zweier Zeugen vertagt wurde. Für ihre Anreise beantragte die Zeugin Gebühren in Höhe von EUR 3.308,72, darin enthalten EUR 1.110,01 Hinflug, EUR 1.663,01 Rückflug und EUR 265,70 Nächtigungskosten. 1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) war als Zeugin zu einer Verh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist XXXX . Er betreibt an der Adresse XXXX in XXXX eine Ordination. Der Beschwerdeführer (BF) ist römisch 40 . Er betreibt an der Adresse römisch 40 in römisch 40 eine Ordination. Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX als Arbeits- und Sozialgericht wurde er an der Adresse der Bezirksstelle XXXX ( XXXX ), die er leitet, als Zeuge zur Verhandlung am XXXX geladen. Der Ladung waren Informat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen XXXX (im Folgenden: LG) zu XXXX für den Verhandlungstermin am 01.02.2024 mit Ladung vom 18.12.2023 (zugestellt am 27.12.2024, ON 20,1,15) an der Adresse XXXX um 12:30 Uhr als Zeuge geladen (ON 20,1,12). 1. römisch 40 (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen XXXX (im Folgenden: LG) zu XXXX für den Verhandlungstermin am 01.02.2024 mit Ladung vom 18.12.2023 (zugestellt am 27.12.2024, ON 20,1,15) an der Adresse XXXX um 12:30 Uhr als Zeuge geladen (ON 20,1,12). 1. römisch 40 (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen XXXX (im Folgenden: LG) zu XXXX für den Verhandlungstermin am 01.02.2024 mit Ladung vom 18.12.2023 (zugestellt am 27.12.2024, ON 10,14) an der Adresse XXXX um 12:30 Uhr als Zeuge geladen (ON 1,6). 1. römisch 40 (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landesgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen XXXX (im Folgenden: LG) zu XXXX für den Verhandlungstermin am 01.02.2024 mit Ladung vom 18.12.2023 (zugestellt am 27.12.2024, ON 10,14) an der Adresse XXXX um 12:30 Uhr als Zeuge geladen (ON 1,6). 1. römisch 40 (im Folgenden: Zeuge) wurde in einem medienrechtlichen Verfahren vor dem Landesgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 12 Cg 3/20v vor dem Landesgericht Salzburg wurde XXXX am 31.07.2020 (Beginn der Verhandlung: 11 Uhr; Ende: 13:13 Uhr), als Zeuge einvernommen. Am 31.07.2020 machte der Zeuge seine Gebühren geltend. Im Verfahren 12 Cg 3/20v vor dem Landesgericht Salzburg wurde römisch 40 am 31.07.2020 (Beginn der Verhandlung: 11 Uhr; Ende: 13:13 Uhr), als Zeuge einvernommen. Am 31.07.2020 machte der Zeuge seine Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde XXXX für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeugin geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde römisch 40 für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeugin geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Salzburg vom 30.01.2024, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde XXXX für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeuge geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Im Verfahren 13 Cg 70/22g vor dem Landesgericht Salzburg wurde römisch 40 für den 22.03.2023, 17:30 Uhr, als Zeuge geladen. Die Verhandlung wurde am 14.03.2023 abberaumt. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts Salzburg vom 30.01.2024, Zl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die mitbeteiligte Partei XXXX (in Folge: Zeugin) wurde in einer mündlichen Verhandlung am 28.06.2022 in einem Verfahren vor dem Handelsgericht Wien von 13.40 bis 14.20 Uhr als Zeugin einvernommen. Die Zeugin beantragte Zeugengebühren in Höhe von insgesamt EUR 858,53 Einkommensentgang. Sie sei Rechtsanwältin und habe eine Tagsatzung vor dem Bezirksgericht Bruck an der Leitha nicht verrichten können, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX (Strafsache gegen den Beschwerdeführer, im Folgenden kurz BF) wurden die Gebühren des Zeugen XXXX für die Teilnahme an der Verhandlung vom XXXX mit dem angefochtenen Bescheid mit insgesamt EUR 328,80 bestimmt, davon EUR 133,60 an Reisekosten, EUR 30,40 an Aufenthaltskosten und EUR 164,80 an Entschädigung für Zeitversäumnis. Letzteres wird damit begründet, dass der Zeuge selbständig sei. Er habe die Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX wurde die Beschwerdeführerin (BF) an der Adresse XXXX , mit Ladung vom XXXX für eine Verhandlung am XXXX als Zeugin geladen. Sie kam ladungsgemäß um 08:30 Uhr zu Gericht und wurde um 11:30 Uhr wieder entlassen. Im Verfahren römisch XXXX des Landesgerichts römisch XXXX wurde die Beschwerdeführerin (BF) an der Adresse römisch XXXX , mit Ladung vom römisch XXXX für eine Verhandlung am römisch XXXX a... mehr lesen...