Begründung: Die Liegenschaft des Beklagten wird durch einen über die Nachbarliegenschaft des Klägers führenden Servitutsweg erschlossen, der sowohl vom Kläger und dessen Mieterin als auch vom Beklagten und dessen Mietern benützt wird. Der Kläger begehrte vom Beklagten anteilige Wegeerhaltungskosten von insgesamt 8.300 EUR, wobei er von einen vom Beklagten zu tragenden Kostenanteil von einem Drittel ausging. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage, bestritt das Begehren dem... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat mit Bescheid vom 22. 4. 1997, ForstR 10-130-196, über Antrag der nunmehrigen Antragsgegner die nunmehrige Antragstellerin sowie den nicht verfahrensbeteiligten Ing. Gerhard M***** gemäß § 66a Abs 1 Forstgesetz 1975 (im Folgenden kurz: ForstG) verpflichtet, die zur Waldbewirtschaftung erforderliche Benützung der Forststraße "E*****", Gemeinde G***** in Oberösterreich, zu dulden; weiters wurde ausgesprochen, dass über Entschädigungsf... mehr lesen...
Norm: ForstG §66aForstG §67
Rechtssatz: Bei Berechnung der Entschädigung für eine Bringungsanlage gemäß § 67 Abs 5 ForstG ist im gerichtlichen Verfahren so vorzugehen, dass jedenfalls ein Gesamtbetrag zu ermitteln und dieser sodann auf alle Enteigneten (quotenmäßig) aufzuteilen ist. Nur die auf die Antragstellerin entfallende Quote ist dann auch dieser vom Gericht zuzusprechen. Für die übrigen "Nichtantragsteller" bleibt der Bescheid aufrecht. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §483ForstG §66aForstG §67
Rechtssatz: Die in § 483 ABGB genannte Verhältnismäßigkeit ist nach dem Verhältnis der Benützung durch die (hier: Bringungsberechtigten) Berechtigten zur Gesamtbenützung beziehungsweise dem Verhältnis der Benützung des Weges durch die Dienstbarkeitsberechtigten einerseits und die Dienstbarkeitsverpflichteten andererseits im Hinblick auf die Länge der betroffenen Teilstücke zur Gesamtlänge des Weges in Bezieh... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Sechstantragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaften EZ 180 und EZ 393 KG W*****, wobei auf EZ 393 Wohnungseigentum einverleibt ist. Mit Bescheid vom 6. 6. 2000 verfügte das Amt der Wiener Landesregierung, MA 64, für die zwangsweise Einräumung von Servituten (insbesondere Untertunnelung) zugunsten der Antragstellerin eine Entschädigung von insgesamt S 896.300 für die EZ 180 sowie insgesamt S 190.050 für die EZ 393, wobei die auf die Miteigentümer ... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 16.11.1970 erwarben die Antragstellerin und ihr damals noch minderjähriger Bruder, vertreten durch den Vater, von den Eheleuten Johann und Anna R***** je zur Hälfte das 939 m2 große neu gebildete Grundstück Nr 716/6, für das die EZ 554 Grundbuch ***** D***** eröffnet wurde. Mit Kaufvertrag vom 2.12.1977 verkauften die Antragstellerin und ihr Bruder dieses Grundstück an Rechtsanwalt F***** um 105 S pro m2, somit um einen Kaufpreis von 98.595 S. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien und die auf ihrer Seite beigetretenen Nebenintervenienten gehören zu den insgesamt 11 Berechtigten der „L***** Koppelfischerei“, der im Fischereirevier „Donau A“ das Fischereirecht in der - stromabwärts gesehen - linken Donauhälfte zwischen Donaukilometer 2156,9 und 2169 zusteht. Die 12 beklagten Parteien sind Fischereiberechtigte der „W***** Koppelfischerei“ zwischen Donaukilometer 2153 und 2156,9. Die klagenden Parteien behaupten, ihne... mehr lesen...
Norm: ABGB §829ForstG §66aForstG §67WRG §15 Abs1
Rechtssatz: Bei gekoppelt Fischereiberechtigten hat die Berechnung einer Entschädigung nach § 15 Abs 1 WRG idF der WRGNov 1990 in der Form zu erfolgen, dass die der Gemeinschaft aller gekoppelt Fischereiberechtigten insgesamt zustehende Entschädigung durch die Anzahl der Berechtigten, gleich, ob sie am Verfahren teilgenommen haben oder nicht, zu teilen und jedem, der wegen einer Entschädigung an ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §825 ffoö FischereiG §5ForstG §66aForstG §67
Rechtssatz: Gekoppelt Fischereiberechtigte bilden eine einfache (schlichte) Rechtsgemeinschaft im Sinne der §§ 825 ff ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 30/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 30/94 Veröff: SZ 68/41 1 Ob 2003/96g Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2... mehr lesen...
Begründung: Der in der Folge verstorbene Ehemann der ersten Antragsgegnerin, als dessen Alleinerbin diese sich am Verfahren beteiligte, war Eigentümer eines Hälfteanteiles, die drei weiteren Antragsgegner waren Eigentümer je eines Sechstelanteiles an der Liegenschaft EZ 737 KG Tulln. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehörten unter anderem die 86 m 2 große Baufläche Grundstück Nr.1.988, die 115 m 2 große Baufläche Grundstück Nr.1.989, der 6.385 m 2 große Garten Grundstück Nr.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 9. April 1974 wurde gemäß § 17 BStG 1971 eine Teilfläche von 1540 m2 des Grundstücks 239/2 der EZ 247 KGS enteignet. Die Restfläche von 1341 m2 wurde gemäß § 18 Abs. 1 BStG 1971 eingelöst. Die Verwaltungsbehörde hatte die Entschädigung für die enteignete Fläche mit 4 334 386 S (d. s. 1540 m2 X 1100 S pro m = 1 694 000 S zuzüglich frustrierte Planungskosten von 2 530 386 S und Abbruchkosten von 110 000 S) und den Einlösungsbetrag fü... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs3ForstG §66aForstG §67ROG Sbg 1977 §20oö JagdG §77 Abs1
Rechtssatz: Der Bescheid der Verwaltungsbehörde über die Höhe der zu leistenden Entschädigung tritt gemäß § 20 Abs 3 BStG 1971 durch die Anrufung des Gerichtes für beide Teile außer Kraft, und zwar auch dann, wenn nur ein Teil einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt hat. Daraus folgt die Verpflichtung des Gerichtes, die Höhe der Enteignungsentschädigung ohne Rück... mehr lesen...
Norm: ABGB §829BStG §20 Abs5EisbEG §30ForstG §66aForstG §67ZPO §14 C
Rechtssatz: Die Miteigentümer der von der Enteignung betroffenen Liegenschaft sind nicht einheitliche Streitgenossen. Entscheidungstexte 5 Ob 209/70 Entscheidungstext OGH 28.10.1970 5 Ob 209/70 1 Ob 30/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 30/94 V... mehr lesen...