I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 17. April 1988 um 10.45 Uhr in X im Revier A, Abt. n1, des Stiftes Y ohne Zustimmung des Erhalters der Forststraße auf einer Forststraße geritten und habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 4 lit. a in Verbindung mit § 33 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, in der Fassung der Novelle 1987, BGBl. Nr. 576 (im folgenden: FG), begangen. Über den Beschwerdeführer wurde gem... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §33 Abs3 idF 1987/576;ForstG 1975 §34 Abs10 idF 1987/576;
Rechtssatz: Bei der Benutzung von Forststraßen - wie auch bei der Benutzung des übrigen Waldes - zum Zwecke des Reitens kommt es nicht darauf an, ob eine entsprechende Kennzeichnung als Forststraße vorhanden ist oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob vom Erhalter der Forsts... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 lita idF 1987/576;ForstG 1975 §33 Abs3 idF 1987/576;ForstG 1975 §34 Abs10 idF 1987/576;Forstliche KennzeichnungsV 1976 §1 Abs7;
Rechtssatz: Die Zustimmung des Erhalters der Forststraße bzw. des Eigentümers des Waldes zum Reiten gilt erst mit der Ersichtlichmachung nach § 34 Abs 10 ForstG iVm § 1 Abs 7 Forstliche KennzeichnungsV als allgemein erteilt, wenn die Ben... mehr lesen...