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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §174 Abs4 lita idF 1987/576;Rechtssatz
Bei der Benutzung von Forststraßen - wie auch bei der Benutzung des übrigen Waldes - zum Zwecke des Reitens kommt es nicht darauf an, ob eine entsprechende Kennzeichnung als Forststraße vorhanden ist oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob vom Erhalter der Forststraße bzw. vom Eigentümer des Waldes eine Zustimmung zum Reiten erteilt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100221.X05Im RIS seit
17.01.2002Zuletzt aktualisiert am
23.08.2016