Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte (im folgenden: BH) vom 3. Oktober 1967 wurden im Eigentum der mitbeteiligten Partei stehende Grundstücke gemäß den §§ 19 und 20 des Forstgesetzes RGBl. Nr. 250/1852, unter Bann gelegt. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die Bannlegung sei zur Sicherung von Personen, der Bahn und der Straße vor Lawinen notwendig. Aufgrund einer Anregung der Bezirksforstinspektion Reutte lud die BH für 4. Dezember 1970 zu einer Besprechung, u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht80/02 Forstrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §20;EisbEG 1954 §22 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs4;ForstG 1975 §31 Abs6;ForstG 1975 §31 Abs7;ForstG 1975 §31 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Dem § 31 ForstG 1975 ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß das Vorliegen einer privatrechtlichen Vereinbarung über die Ents... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §31 Abs8;
Rechtssatz: Aus § 31 Abs 8 ForstG 1975 ergibt sich, daß Voraussetzung für die Anrufung des Gerichtes zwecks (Neufestsetzung) Festsetzung der Entschädigung das Vorliegen eines verwaltungsbehördlichen Entschädigungsbescheides ist (arg: nach Eintritt der Rechtskraft des Entschädigungsbescheides). Dies gilt auch dann, wenn die Entschädigung in Form einer Rente zuerka... mehr lesen...