Die mitbeteiligte Agrargemeinschaft (mP) beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck (BH) die Bannlegung von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken. Als Bannzweck wurde der Schutz der darunterliegenden Bahnstrecken der beschwerdeführenden Partei und der Bundesstraße, als Begünstigte die "unterliegende ÖBB und Bundesstraße" angegeben. Die BH führte am 16. Juli 1991 eine mündliche Verhandlung durch. Dabei sprach sich der Vertreter der beschwerdeführenden Partei gegen die Ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;ForstG 1975 §27;ForstG 1975 §28;ForstG 1975 §29;ForstG 1975 §30 Abs5;ForstG 1975 §30;ForstG 1975 §31 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs6;
Rechtssatz: Aus der Festlegung als Begünstigter in einem Bannlegungsbescheid nach § 30 Abs 5 ForstG 1975 resultiert die Berechtigung des Begünstigten zur Bekämpfung dieses Bescheides, da die Festlegun... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte (im folgenden: BH) vom 3. Oktober 1967 wurden im Eigentum der mitbeteiligten Partei stehende Grundstücke gemäß den §§ 19 und 20 des Forstgesetzes RGBl. Nr. 250/1852, unter Bann gelegt. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die Bannlegung sei zur Sicherung von Personen, der Bahn und der Straße vor Lawinen notwendig. Aufgrund einer Anregung der Bezirksforstinspektion Reutte lud die BH für 4. Dezember 1970 zu einer Besprechung, u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht80/02 Forstrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §20;EisbEG 1954 §22 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs4;ForstG 1975 §31 Abs6;ForstG 1975 §31 Abs7;ForstG 1975 §31 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Dem § 31 ForstG 1975 ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß das Vorliegen einer privatrechtlichen Vereinbarung über die Ents... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 3. März 1987, Zl. 85/07/0343, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 15. Juli 1985, mit dem ein Teil der GPn. 701/1 sowie 701/11, 701 14, 701/5, 701/6, 701/7, 701/8: 701/9,t, 701/107 701/12 und 701/13 der KG X in Bann gelegt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Begründet wurde dies damit, daß die Bannlegung im wesentlichen auf das Gutachten des Dr. A gestützt wurde, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §27 Abs1;ForstG 1975 §27 Abs2 lita;ForstG 1975 §31 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Den Vorbehalt der Entscheidung über eine allfällige Entschädigung steht mit der Bannlegung gem § 27 Abs 1 ForstG 1975 in untrennbarem Zusammenhang. Wird der Bescheid, mit dem die Bannlegung verfügt wurde, aufgehoben, ist dahe... mehr lesen...