Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) vom 27. April 2001 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, in der Zeit vom 26. September 2000 bis 29. Jänner 2001 in R. auf dem Waldgrundstück 54/3 der KG R. Schotter abgebaut zu haben, obwohl die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur verboten sei. Die (dem Beschwerdeführer mit Bescheid der BH vom 14. März 1988 erteilte) Rodungsbewilligung sei bis 31. Dezember 1998 befristet gewesen. M... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17;ForstG 1975 §18 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurde unter Berufung auf die §§ 17 und 18 ForstG die Bewilligung zur Rodung von Wald für die Erweiterung einer bereits genehmigten Schottergrube unter Vorschreibung einer Reihe von Bedingungen, Auflagen und Fristen erteilt. Die Rodungsbewilligung wurde dabei "mit zehn Jahren, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;ForstG 1975 §18 Abs4;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, warum in Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 ForstG die Angabe des Tatortes dahingehend, dass der Beschwerdeführer auf dem Grund... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 20. Mai 1998 wurde der mitbeteiligten Partei die Bewilligung zur Rodung für verschiedene Teilflächen der Grundstücke Nr. 287/1 (900 m2), 288/2 (2.885 m2) und 288/3 (544 m2), alle KG P., im Gesamtausmaß von 4.329 m2, zum Zwecke der Schaffung eines Lagerplatzes zur Lagerung von Schotter und Baumaterial nach Maßgabe eines zum integrierenden Bestandteil des Bescheides erklärten Lageplanes und bei Einhaltung mehrerer Auflagen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §18 Abs4;
Rechtssatz: Wird die Rodung für einen Rodungszweck von begrenzter Dauer (hier: Verwendung als Deponieplatz) und einen daran anschließenden Rodungszweck von unbegrenzter Dauer (hier: Verwendung als Wiese) begehrt, so sind von der Forstbehörde entsprechende Darlegungen sow... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. August 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See (belangte Behörde) der mitbeteiligten Partei über deren - nicht näher begründeten - Antrag vom 9. Juli 1990 gemäß den §§ 17, 18 Abs. 1 und 4 sowie 19 Abs. 1 lit. b des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung der Novelle 1987, BGBl. Nr. 576 (ForstG), unter Vorschreibung von Auflagen die Bewilligung zur vorübergehenden Rodung einer Teilfläche des Waldgrundstückes Nr. 972, KG X, im Ausmaß v... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12 litb;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs4;ForstG 1975 §18 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/28 92/10/0075 3 Stammrechtssatz Eine Abwägung von öffentlichen Interessen, die beide auf Walderhaltung gerichtet sind, ist unabhängig vom Zeitpunkt und von der Identität des Waldbestandes, nicht möglich. Walderhaltung kann sich nur a... mehr lesen...
1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See erteilte mit Bescheid vom 25. November 1991 der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 17 Abs. 1, 18 Abs. 4 sowie 19 Abs. 1 lit. b des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung der Forstgesetz-Novelle 1987, BGBl. Nr. 576 (im folgenden: ForstG), die bis 30. April 1997 befristete Bewilligung zur Rodung des Waldes auf dem Grundstück Nr. nn1, KG X, im Ausmaß von 7.355 m2, zum Zwecke der vorübergehenden landwirtschaftlichen Nutzung, wobei folg... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §12 litb;ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs4;ForstG 1975 §18 Abs4;
Rechtssatz: Eine Abwägung von öffentlichen Interessen, die beide auf Walderhaltung gerichtet sind, ist unabhängig vom Zeitpunkt und von der Identität des Waldbestandes, nicht möglich. Walderhaltung kann sich nur auf den gegebenen Status des Waldbestandes beziehen. Da hier die beab... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §17 Abs3;ForstG 1975 §17 Abs4;ForstG 1975 §18 Abs4;
Rechtssatz: Von einer Agrarstrukturverbesserung kann nicht gesprochen werden, wenn die landwirtschaftliche Nutzung nur ein Zwischenstadium darstellt, mit dem Ziel, in Zukunft einen höherwertigen Waldbestand zu erreichen. Die Agrarstrukturverbesserung muß ein direkter Ausfluß der beabsichtigten Maßnahm... mehr lesen...
Dem "Werk XY" wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 12. Juli 1956 die Bewilligung erteilt, die Waldgrundstücke n1 bis n14 der EZ. nnn, KG. W, im Ausmaß von 11,8884 ha für die Lehmgewinnung und den Betrieb des Werkes XY zu roden. Diese Bewilligung wurde für die Zeit erteilt, während welcher diese Parzellen für den Betrieb des Werkes erforderlich sind. Der Mitbeteiligte stellte am 28. Februar 1983 den Antrag auf Rodung der genannten Grundstücke zur Errichtung e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;ForstG 1975 §18 Abs4;
Rechtssatz: Ist Gegenstand des forstrechtlichen Verfahrens ein Antrag auf Rodungsbewilligung, der ursprünglich keine ausdrückliche Einschränkung auf eine Befristung enthalten hat, so stellt sich im Devolutionsverfahren die nachträgliche partielle Ausdehnung des Antrages auf Rodungsbewilligung auf einen unbestimm... mehr lesen...