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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ForstG 1975 §17 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, warum in Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 ForstG die Angabe des Tatortes dahingehend, dass der Beschwerdeführer auf dem Grundstück 54/3 der KG R. auf einer Fläche von 40 x 20 m "auf einer" Höhe von ca. 10 m Schotter abgebaut habe, mangels konkreter Angaben im Spruch über die Lage der vom Schotterabbau in der fraglichen Zeit betroffenen Flächen den Bestimmtheitsanforderungen nicht entspricht.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Besondere Rechtsgebiete Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Spruch der BerufungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002100111.X04Im RIS seit
19.05.2006