Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Mandatsbescheid vom 20.11.2023 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) den auf die Beschwerdeführerin entfallenden Anteil an Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR XXXX vor. 1. Mit Mandatsbescheid vom 20.11.2023 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) den auf die Beschwerdeführerin entfallenden Anteil an Vorauszahlungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1 Verfahrensgang römisch eins.1 Verfahrensgang 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu GZ XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“). Der
Spruch: dieses Bescheides lautet wie folgt: 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom römisch XXXX zu GZ römisch XXXX wendet sich gegen die römis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“ bzw. belangte Behörde) vom 04.11.2016, AZ WPDLU/6128/20160507/1 (ON 2.1; in Folge auch: „VZ-Mandatsbescheid“), wurde der XXXX (in Folge auch: „SCI" bzw. Beschwerdeführerin), der Rechtsvorgängerin der XXXX (in Folge auch: „ XXXX “ bzw. Beschwerdeführerin), der Betrag von EUR XXXX als Differenzbetrag aus den bereits für 2015 geleis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“ bzw. belangte Behörde) vom 04.11.2016, AZ WPDLU/6128/20160507/1 (ON 2.1; in Folge auch: „VZ-Mandatsbescheid“), wurde der XXXX (in Folge auch: „SCI" bzw. Beschwerdeführerin), der Rechtsvorgängerin der XXXX (in Folge auch: „ XXXX “ bzw. Beschwerdeführerin), der Betrag von EUR XXXX als Differenzbetrag aus den bereits für 2015 geleis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang, festgestellter Sachverhalt und Beweiswürdigung: 1.1. Aufgrund zweier Mandatsbescheide vom 16.11.2020 (GZ. XXXX /1 und /2; vgl. dazu ON 03 und ON 04 des Verwaltungsaktes) hat die FMA zwei Vorschreibungen erlassen. In beiden Fällen wurde Vorstellung erhoben und der (ein) angefochtener Bescheid erlassen, der beide Mandatsbescheide (als Spruchpunkt I. und Spruchpunkt II.) erledigt, indem er die dagegen erhobenen Vorstellungen abweist. Der angefochtene B... mehr lesen...