Begründung: Die am 14. 1. 2001 geborene Minderjährige ist die Tochter von Brigitta H***** und Boban R*****. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Hietzing am 2. 10. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 29. 9. 2009 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 122,10 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON 2). Die einstweilige Verfügung wurde dem Vater am 7. 10. 2009 zugestellt und ist rechtskräftig geworden. Mit Beschluss vom 24. 12. 2009 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Tobias W*****, vertreten durch das Land Wien als Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie, Rechtsvertretung Bezirke 12, 13, 23, Rößlergasse 15, 1230 Wien), über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch den... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verpflichteten den Vater des Minderjährigen gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts von 112,70 EUR monatlich ab 25. 9. 2009, wiesen jedoch das Mehrbegehren von 9,39 EUR monatlich ab. Nach § 382a Abs 2 EO könne vorläufiger Unterhalt höchstens bis zum Grundbetrag der Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bewilligt werden. Darunter sei die in § 8 Abs 8 FamLAG vorgesehene Verdoppelung des Gesamtbetrags an Familienbeihilfe... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Vorinstanzen verpflichteten D***** R***** als Vater der beiden Minderjährigen gemäß § 382a EO zur Leistung eines vorläufigen Unterhalts in Höhe von 130,90 beziehungsweise 112,70 EUR monatlich ab 24. 9. 2009, wiesen jedoch die Mehrbegehren von 10,90 beziehungsweise 9,39 EUR monatlich ab. Nach § 382a Abs 2 EO könne vorläufiger Unterhalt höchstens bis zum Grundbetrag der Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz bewilligt werden. Darunter sei di... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der am 12. 9. 2003 geborene Lorenz P***** ist der Sohn von Legosava P***** und Festim M*****. Dessen Vaterschaft wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Meidling vom 24. 2. 2009 rechtskräftig festgestellt. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Meidling am 14. 4. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 23. 6. 2009 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 122,09 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON 4). Die einstwei... mehr lesen...
Begründung: Der am 13. 4. 1997 geborene Norbert S***** ist der Sohn von Mariusz S***** und Aurelia O*****. Die Obsorge steht der Tante Anna K***** zu. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Hietzing am 3. 6. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 28. 4. 2009 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 141,81 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON U11). Die einstweilige Verfügung wurde dem Vater am 9. 6. 2009 zugestellt und ist rechtskräf... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. 8. 1998 geborene Patricia S***** ist die eheliche Tochter von Ing. Otto E***** und Sabine S*****. Über Antrag des Kindes erließ das Bezirksgericht Scheibbs am 26. 1. 2009 eine einstweilige Verfügung gemäß § 382a EO, mit der der Vater ab 12. 12. 2008 zur Leistung vorläufiger Unterhaltsbeiträge von 143,70 EUR monatlich verpflichtet wurde (ON U3). Die einstweilige Verfügung wurde dem Vertreter des Vaters am 29. 1. 2009 zugestellt und ist rechtskräftig geworden.... mehr lesen...
Begründung: In seinem am 20. 12. 2007 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte das Kind die Feststellung der Vaterschaft und den Zuspruch einer (ziffernmäßig noch nicht bestimmten) monatlichen Unterhaltsleistung ab 14. 8. 2007. Nach rechtskräftiger Feststellung der Vaterschaft mit Beschluss vom 22. 12. 2008 beantragte es am 28. 4. 2009 (ON 4), das am 27. 12. 2007 unterbrochene Unterhaltsverfahren fortzusetzen und den Vater ab 14. 8. 2007 zu einer monatlichen Unterhaltsleistun... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 20. 11. 2008 beim Erstgericht eingelangten Antrag vom 17. 11. 2008 begehrten die bei ihrem Vater S***** J***** wohnhaften Kinder M***** und L***** F***** von ihrer Mutter J***** S***** ab 1. 10. 2008 monatlichen Unterhalt von 213 bzw 179 EUR. Zugleich beantragten sie, die Mutter gemäß § 382a EO zu vorläufigem Unterhalt zu verpflichten, und zwar zuletzt (nach Ausdehnung zufolge Einrechnung der „13. Familienbeihilfe“) in Höhe von monatlich 141,81 EUR und 122,0... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 22. 4. 2009 beim Erstgericht eingelangten Antrag vom 17. 4. 2009 begehrten die Kinder ab 1. 4. 2009 monatlichen Unterhalt von 255 bzw 225 EUR. Zugleich beantragten sie, den Vater gemäß § 382a EO zu vorläufigem Unterhalt in Höhe von monatlich je 122,09 EUR zu verpflichten. Sie brachten dazu im Wesentlichen vor, der Vater könnte als gelernter Koch wenigstens 1.500 EUR monatlich netto (inklusive Sonderzahlungen) ins Verdienen bringen. Er sei in seiner Arbeits... mehr lesen...
Begründung: Unter Hinweis auf ein zwischen den Eltern behängendes Scheidungsverfahren beantragte die Mutter im Jänner 2007, den Vater rückwirkend ab 1. 11. 2006 zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von EUR 734,46 für die älteste Tochter Verena (geboren am 30. 12. 1993) sowie je EUR 652,85 für die beiden übrigen Kinder (Laura, geboren am 6. 7. 2001, und Fabio, geboren am 19. 11. 2002) zu verpflichten. Gleichzeitig beantragte sie, den Vater mittels einstweiliger Verfügung nach § 382 Ab... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 02. 1986 geborene Marie-Therese D***** entstammt wie ihre am 09. 11. 1990 geborene Schwester Sophie-Charlotte der am 05. 12. 1983 geschlossenen Ehe ihrer Eltern Hans D***** und Berta D*****. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Eltern ist seit Mai 2001 durch Wegzug des Vaters aus der Wohnung der Familie in G***** aufgehoben, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Bis einschließlich Dezember 2002 bezahlte der Vater für seine beiden Töchter einen monatlichen Gel... mehr lesen...
Begründung: Die drei aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen Minderjährigen im Alter von 10 (Nathalie), 6 (Melanie) und noch nicht ganz 8 Jahren (Daniel) befinden sich derzeit in vorläufiger Obsorge des Vaters, nachdem die Mutter die Familie verlassen und zu Verwandten in die Niederlande verzogen ist. Mit einstweiliger Verfügung vom 11. 2. 2002 wurden den Kindern vom Erstgericht ab 1. 1. 2002 gemäß § 382a EO vorläufige Unterhaltsbeiträge von EUR 105,40 (Nathalie), EUR 130,90 (M... mehr lesen...
Begründung: Die mj Susanna A*****, geboren am *****, ist das eheliche Kind der Milanka A***** und des seit 1997 getrennt von seiner Gattin lebenden Goran A*****. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes St. Johann im Pongau vom 3. 6. 1998 wurde die Obsorge für das Kind der Mutter, in deren Haushalt die Minderjährige auch betreut wird, allein übertragen. Der Vater wurde bisher noch nicht durch einen vollstreckbaren Unterhaltstitel zum Unterhalt für sein Kind verpflichtet. Am 28. 1. 199... mehr lesen...
Norm: EO §382a Abs2FamLAG §8 Abs2FamLAG §8 Abs3
Rechtssatz: Der Grundbetrag der Familienbeihilfe nach § 382a Abs 2 EO ist im Sinne des § 9 Abs 2 FamLAG vom Alter des Kindes abhängig. Entscheidungstexte 8 Ob 552/91 Entscheidungstext OGH 06.06.1991 8 Ob 552/91 4 Ob 508/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 4 Ob 508/96 Auch; Beisatz:... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der mj. Petra F***** hat im Mai 1989 die Ehewohnung verlassen und ist derzeit unbekannten Aufenthaltes. Am 22.11.1990 beantragte die Minderjährige, ihre Mutter zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2.400 S zu verpflichten, weiters stellte sie das Begehren, ihr vorläufigen Unterhalt zu gewähren. Mit rechtskräftigem Beschluß vom 23.11.1990 bewilligte das Erstgericht gemäß § 382 a EO der Minderjährigen vorläufigen Unterhalt in der Höhe von S 1.550 monatlich... mehr lesen...