Entscheidungen zu § 26 Abs. 4 FLAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-16 von 16

TE Vwgh Erkenntnis 2008/8/27 2006/15/0080

Mit Bescheid vom 3. Juni 2005 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für seine Tochter Anita (geboren am 5. Mai 1982) für den Zeitraum 1. Oktober 2004 bis 31. Mai 2005 im Gesamtbetrag von 1.732,20 EUR zurück. Die genannten Familienleistungen seien zu Unrecht bezogen worden, weil es sich bei dem von der Tochter des Beschwerdeführers im Streitzeitraum absolvierten Unterrichtspraktikum um keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.2008

RS Vwgh 2008/8/27 2006/15/0080

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0241 E 13. März 1991 RS 4(Zusatz: Das Unterlassen von auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes gerichteten Maßnahmen begründet daher keinen im Rahmen einer Bescheidbeschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich geltend zu machenden Verfahrensmangel.) Stammrechtssatz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/2/20 2006/15/0076

Mit Bescheid vom 16. Dezember 2004 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin auf, die für ihre Tochter Patricia (geboren am 24. August 1986) für den Zeitraum Oktober 2004 bis Dezember 2004 bezogene Familienbeihilfe und den für diesen Zeitraum gewährten Kinderabsetzbetrag gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 iVm § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a und c EStG 1988 zurückzuzahlen. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Familienbeihilfenanspruch bestehe (u.a.) für volljährige Kinder, die das 26. L... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.2008

RS Vwgh 2008/2/20 2006/15/0076

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0241 E 13. März 1991 RS 4 (Zusatz: Das Unterlassen von auf die Ausübung des Aufsichtsrechtes gerichteten Maßnahmen begründet daher keinen im Rahmen einer Bescheidbeschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich geltend zu machenden Verfahrensmangel.) Stammrechtssatz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2007/4/18 2006/13/0174

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer für seine am 9. Juli 1983 geborene Tochter für die Monate Oktober 2003 bis September 2004 gewährte Familienbeihilfe samt den entsprechenden Kinderabsetzbeträgen rückgefordert. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, die Tochter habe im Oktober 2003 das zuerst begonnene Studium der Rechtswissenschaften nach vier Semestern abgebrochen und anschließend ab dem Wintersemester 2003 eine andere S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.04.2007

RS Vwgh 2007/4/18 2006/13/0174

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0241 E 13. März 1991 RS 4 Stammrechtssatz Das FamLAG räumt der jeweiligen Partei des Verwaltungsverfahrens keinen Anspruch auf Ausübung des im § 26 Abs 4 dieses Gesetzes genannten Aufsichtsrechtes ein (Hinweis E 16.2.1988, 85/14/0130). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/23 2005/15/0080

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 1. August 2003 bis 31. Jänner 2004 zurückgefordert. Die belangte Behörde ging davon aus, dass die Beschwerdeführerin für ihre Kinder Darius, geboren am 5. Dezember 1997, Dacian, geboren am 8. April 2000, Dariana, geboren am 4. Juni 2001, und David, geboren am 11. Mai 2003, die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge im Streitzeitraum zu Unrecht bezogen h... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.09.2005

RS Vwgh 2005/9/23 2005/15/0080

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0241 E 13. März 1991 RS 4 Stammrechtssatz Das FamLAG räumt der jeweiligen Partei des Verwaltungsverfahrens keinen Anspruch auf Ausübung des im § 26 Abs 4 dieses Gesetzes genannten Aufsichtsrechtes ein (Hinweis E 16.2.1988, 85/14/0130). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.2005

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/21 97/15/0111

Im Beschwerdefall ist die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Mai bis Juli 1995 sowie die Monate März bis Juni 1996 in Bezug auf die am 2. Februar 1974 geborene Tochter Jasmine (im Folgenden: Tochter) der Beschwerdeführerin strittig. Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe mit Schreiben vom 14. Februar 1996 dem Finanzamt bekannt gegeben, dass die Tochter seit 13. November 1995 berufstätig und bis dahin keinerle... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/21 97/15/0196

Mit Bescheid vom 6. Mai 1997 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge in Höhe von 564.825 S, die er für acht namentlich genannte Jugendliche bezogen hatte, zurück, weil die behaupteten Pflegeverhältnisse nicht vorlägen. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer im Wesentlichen vor, er habe mit den leiblichen Eltern Vereinbarungen geschlossen, wonach entsprechend den Bestimmungen der §§ 186 und 186a ABGB die Voraussetzungen für die Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1999

RS Vwgh 1999/10/21 97/15/0111

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 Abs4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/04/22 98/13/0067 5 Stammrechtssatz Auf die in § 26 Abs 4 FamLAG ermöglichte aufsichtsbehördliche Entscheidung der Oberbehörde besteht kein Rechtsanspruch. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch A... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1999

RS Vwgh 1999/10/21 97/15/0196

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 90/13/0241 4 Stammrechtssatz Das FamLAG räumt der jeweiligen Partei des Verwaltungsverfahrens keinen Anspruch auf Ausübung des im § 26 Abs 4 dieses Gesetzes genannten Aufsichtsrechtes ein (Hinweis E 16.2.1988, 85/14/0130). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/4/22 98/13/0067

Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid im Instanzenzug zur Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbetrages für seinen am 22. April 1970 geborenen Sohn für die Zeit vom 1. Oktober 1995 bis 31. Mai 1996 mit der Begründung: verpflichtet, daß sein Sohn während des betroffenen Zeitraumes den ordentlichen Prä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1998

RS Vwgh 1998/4/22 98/13/0067

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Auf die in § 26 Abs 4 FamLAG ermöglichte aufsichtsbehördliche Entscheidung der Oberbehörde besteht kein Rechtsanspruch. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/13 90/13/0241

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die bescheidmäßige Rückforderung von Familienbeihilfe für die Zeit vom 1. Oktober 1984 bis 31. Dezember 1988 durch das Finanzamt. Die Rückforderung gründet sich im wesentlichen auf den Umstand, daß die am 11. Jänner 1964 geborene Tochter, für welche die Beschwerdeführerin die Familienbeihilfe bezogen hatte, während eines vom Wintersemester 1982/83 bis zum Sommersemester 1988 dauernden Studiums we... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.03.1991

RS Vwgh 1991/3/13 90/13/0241

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 Abs4;
Rechtssatz: Das FamLAG räumt der jeweiligen Partei des Verwaltungsverfahrens keinen Anspruch auf Ausübung des im § 26 Abs 4 dieses Gesetzes genannten Aufsichtsrechtes ein (Hinweis E 16.2.1988, 85/14/0130). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990130241.X04 Im RIS seit 01.06... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.03.1991

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