Entscheidungsgründe: Alois W*** verschuldete am 23.12.1984 als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 340.783 - die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges - auf der Unterradenberger Bezirksstraße in Oberösterreich einen Verkehrsunfall, bei dem er selbst ums Leben kam und auch die auf dem Beifahrersitz mitfahrende Tochter der Klägerin Josefine W*** getötet wurde. Josefine W*** hatte eine am 24.1.1984 unehelich geborene Tochter namens Eva Maria W***,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 18. August 1982 gegen 21 Uhr wurde die Ehefrau des Erstklägers und Mutter der Zweit-, Dritt- und Viertkläger, Anita L***, die kurz nach der Ortsausfahrt von Mitterberghütten als Fußgängerin die Pinzgauer Bundesstraße überqueren wollte, von dem mit einem PKW Fiat 128, der damals bei der Zweitbeklagten gegen Haftpflicht versichert war, von Salzburg in Richtung St. Johann im Pongau fahrenden Erstbeklagten erfaßt und tödlich verletzt. Der Erstbeklagte wurde des... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil hat das Berufungsgericht eine Entscheidung des Erstgerichtes bestätigt, derzufolge der Beklagte, als Ehegatte der Klägerin, verpflichtet wurde, dieser einen monatlichen Unterhalt von 5.000 S unter gleichzeitiger Abweisung eines Mehrbegehrens von 1.000 S monatlich zu bezahlen. Ebenso wie das Erstgericht setzte sich das Berufungsgericht mit den beiderseitigen Vermögens- und Einkommensverhältnissen und mit der Leistungsfähigkeit des Beklagten ... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. Januar 1976 geborene Knabe ist ein uneheliches Kind. Vormund ist seine Mutter, das Bezirksjugendamt für den 10. Bezirk besonderer Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche gegen den Vater. Dieser hat seine Vaterschaft anerkannt. Die erste gerichtliche Unterhaltsfeststellung erfolgte mit dem Beschluß vom 22. August 1978. Für die Zeit ab 1.Juli 1983 galt die mit der Rekursentscheidung vom 20.Juni 1984 (ON 84) bestätigte Festsetzung des monatlichen Un... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Sie hatten am 17.Juni 1983 geheiratet. Der Mann stand damals im 25.Lebensjahr und hatte sein Studium noch nicht abgeschlossen. Die Frau stand damals im 29. Lebensjahr. Sie war als Kindergärtnerin berufstätig. Sie war schwanger. Am 10.September 1983 gebar sie ein Mädchen. Es erhielt den Namen Jasmin. Die Eheleute begründeten ihren gemeinsamen Haushalt in einer von den Eltern der Frau gemieteten Wohnung. Der Ehemann ging nach Beendigung sein... mehr lesen...
Norm: FamLAG §12
Rechtssatz: Die Überweisung von Beträgen mit der Widmung "Familienbeihilfe" an die hiefür anspruchsberechtigte Mutter kann, wenn zugleich Unterhalt für ein Kind zu Handen der Mutter überwiesen wird, diesem nicht zugezählt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 183/83 Entscheidungstext OGH 21.12.1983 3 Ob 183/83 European Cas... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der minderjährigen ehelichen Kinder (Antragsteller), die väterliche Großmutter (Antragsgegnerin) als subsidiär Unterhaltspflichtige zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S pro Kind zu verpflichten, ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der eheliche Vater der Antragsteller als Landwirt und Liftbediensteter monatlich 8490.40 S verdiene, wovon er 1940 S monatlich (1800 S bar, Rest Naturalleistungen) an die austragsberechtigte Antragsgegnerin l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz E*****, der Ehemann der Erstklägerin und Vater der Zweitklägerin, wurde am 10. 12. 1977 bei einem Verkehrsunfall getötet. Die Schadenersatzpflicht der Beklagten ist dem Grunde nach unbestritten. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Erstklägerin aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall Zahlung von S 155.910 sA (Unterhaltsentgang vom Unfallstag bis 30. 11. 1979 monatlich S 2.800 = S 66.248 und Ersatz von Kosten für die Fertigstel... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 c2EKHG §12 Abs2FamLAG §12 a
Rechtssatz: Von der Regelung des § 12 a FamLAG wird nur die Berücksichtigung der Familienbeihilfe bei der Bemessung des Unterhaltes betroffen. Bei der Beurteilung des Unterhaltsentganges nach § 1327 ABGB hat sich durch die Bestimmungen des § 12 a FamLAG sowohl in der alten als auch in der neuen Fassung nichts geändert. Entscheidungstexte 8 Ob 198... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IEABGB §166 AaABGB §1327 aABGB §1327 c2ABGB §1327 dFamLAG §2FamLAG §7FamLAG §11FamLAG §12KinderbeihilfenG §1
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe (Kinderbeihilfe) ist bei der Berechnung des Entganges für das Kind gemäß § 1327 ABGB außer Betracht zu lassen, wenn sie vor dem Unfall und nach dem Unfall "für das Kind" bezogen wird (Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 7. Dezember 1965 gegen 0.30 Uhr fuhr der Zweitbeklagte mit einem LKW, dessen Halterin die Erstbeklagte war, auf der Bundesstraße 17 von Leoben Richtung Bruck a. d. Mur. Zur selben Zeit fuhr Franz R., der damalige Ehemann der Erstklägerin und ehelicher Vater des Zweitklägers, mit seinen PKW in der Gegenrichtung auf dieser Straße. Kurz vor der Begegnung der beiden Fahrzeuge fuhr der Zweitbeklagte mit seinem Fahrzeug über die Straßenmitte; die beiden Fahrzeuge stießen zusammen, wobei ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3AußStrG §16 BIII2bFamLAG 1967 §2FamLAG 1967 §12ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Ob dem Kind gegen den zum Bezug der Beihilfe Berechtigten ein direkter Anspruch auf Weiterleitung der Beihilfebeträge zusteht, ist eine Frage der Auslegung materiellrechtlicher Bestimmungen und betrifft nicht eine verfahrensrechtliche Voraussetzung der Bemessung im Sinn des Judikats 60 neu; ob die Beihilfebeträge einen Teil des Einkommens des Unterh... mehr lesen...
Norm: FamLAG §11FamLAG §12KinderbeihilfenG allg
Rechtssatz: Grundlage für die Auszahlung der Kinderbeihilfe bilden nur die amtlichen Eintragungen der Gemeinde oder des Finanzamtes auf der Beihilfenkarte. Entscheidungstexte 4 Ob 98/59 Entscheidungstext OGH 25.08.1959 4 Ob 98/59 Veröff: Arb 7100 = SozM VIIIA,9 4 N 3/60 Entsch... mehr lesen...