RS OGH 1983/12/21 3Ob183/83

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Veröffentlicht am 21.12.1983
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Norm

FamLAG §12

Rechtssatz

Die Überweisung von Beträgen mit der Widmung "Familienbeihilfe" an die hiefür anspruchsberechtigte Mutter kann, wenn zugleich Unterhalt für ein Kind zu Handen der Mutter überwiesen wird, diesem nicht zugezählt werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 183/83
    Entscheidungstext OGH 21.12.1983 3 Ob 183/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0058751

Dokumentnummer

JJR_19831221_OGH0002_0030OB00183_8300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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