Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Straferkenntnis vom 29. November 1996 verhängte die Bezirkshauptmannschaft über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 3.000,-- wegen Beihilfeleistung zu nach dem Vorarlberger Landesgesetz zum Schutz der Tiere vor Quälerei und mutwilliger Tötung (Tierschutzgesetz), Vbg. LGBl. 31/1982 idF. Vbg. LGBl. 46/1996 (im folgenden: Vbg. TierschutzG 1982) verbotenen Schächtungen. Der dagegen erhobenen Berufung gab der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes V... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4610 Tierschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / AllgStGG Art14EMRK Art9EMRK Art60Richtlinie des Rates 93/119/EG über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder TötungVStG §7Vlbg TierschutzG §11StV St Germain 1919 Art63 Abs2
Leitsatz: Denkunmögliche Annahme eines Verbotes der rituellen Schächtung im
Vlbg Tierschutzgesetz; verfassungswidrige Gesetzesauslegung im
Hinblick au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist mexikanischer Staatsangehöriger. Mit dem bekämpften Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (im folgenden: UVS) - der am 8. Mai 1995 mündlich verkündet und dessen schriftliche Ausfertigung dem Beschwerdeführer am 6. Februar 1997 zugestellt wurde - wurde über seine an diese Behörde gerichtete Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidire... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art12 / VersammlungsrechtEMRK Art3EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art8EMRK Art9EMRK Art10EMRK Art11EMRK Art14VfGG §82 Abs1PersFrSchG 1988 Art1 ffVersammlungsG §2VersammlungsG §13BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1VStG §35 Z3AVG §62AVG §67g
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Festnahme des mexikanis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Das Militärkommando Tirol, das Militärkommando Oberösterreich und das Militärkommando Niederösterreich erließen an die Beschwerdeführer jeweils einen Einberufungsbefehl, Zlen. T/74/09/04/12, O/76/14/04/47 und N/76/11/03/15. Mit diesen Erledigungen wurden die Beschwerdeführer gemäß §35 des Wehrgesetzes, BGBl. 305/1990 idF vor der Novelle 788/1996 - WG, zur Ableistung des (restlichen) Grundwehrdienstes im Bundesheer einberufen und verpflichtet, sich am 12. A... mehr lesen...
Index: 43 Wehrrecht43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art14EMRK 7. ZP Art4 Abs1EMRK Art4 Abs3 litbEMRK Art9ZivildienstG §2 Abs1AVG §37 ffStV St Germain 1919 Art63 Abs2VfGG §88WehrG 1990 §35WehrG 1990 §36a
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Einberufungsbefehle an Angehörige der "Zeugen Jehovas"; keine
Verletzung der Glaubens-, Gewissens- und Religionsfreiheit ... mehr lesen...