Entscheidungen zu § artikel10 Abs. 2 EMRK

Verfassungsgerichtshof

36 Dokumente

Entscheidungen 31-36 von 36

TE Vfgh Erkenntnis 1993/9/30 G5/93

Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B600/92 ein Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, die sich gegen den Bescheid des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz vom 17. Februar 1992, Z DS 7/1991, mit dem der Beschwerdeführer für das Vergehen nach §95 Abs1 Z2 ÄrzteG 1984 wegen Verletzung des Werbeverbotes mit einer Geldstrafe von S 3.000,-- belegt wurde.... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 30.09.1993

RS Vfgh 1993/9/30 G5/93

Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: EMRK Art10 Abs2ÄrzteG §25
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit des umfassenden Werbeverbotes für Ärzte nach dem ÄrzteG; verfassungskonforme Auslegung im Sinne der Meinungsäußerungsfreiheit nicht möglich
Rechtssatz: §25 Abs1 und Abs2 des ÄrzteG, BGBl. 373/1984, waren verfassungswidrig. §25 Abs1 und Abs2 normierten ein grundsätzliches Wer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.09.1993

TE Vfgh Erkenntnis 1992/6/24 V313/91, V18/92

Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof sind zwei Verfahren über (auf Art144 Abs1 B-VG gestützte) Beschwerden anhängig, die jeweils die disziplinäre (strenge) Verwarnung eines Steuerberaters bzw. eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters wegen einer bestimmten Werbetätigkeit zum Gegenstand haben; die Werbung sei - so die Annahmen der bekämpften Bescheide - aufgrund der für Wirtschaftstreuhänder geltenden Richtlinien verboten (gewesen). Aus Anlaß dieser Beschwerden bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.06.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1992/6/24 V304/91

Entscheidungsgründe: I. 1. §48 des Mediengesetzes, BGBl. 314/1981, lautet: "Anschlagen von Druckwerken §48. Zum Anschlagen, Aushängen und Auflegen eines Druckwerkes an einem öffentlichen Ort bedarf es keiner behördlichen Bewilligung. Doch kann die Bezirksverwaltungsbehörde, im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde diese, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung durch Verordnung anordnen, daß das Anschlagen nur an bestimmten Plätzen erfolgen darf." ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.06.1992

RS Vfgh 1992/6/24 V304/91

Index: 16 Medienrecht16/01 Medien, Presseförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragStGG Art13PlakatierungsV der BH Mattersburg vom 23.09.82EMRK Art10 Abs2MedienG §48
Leitsatz: Beschränkung des Anschlagens von Druckwerken auf bestimmte Plätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung aus der Sicht der Pressefreiheit verfassungsrechtlich unbedenklich; Gesetzwidrigkeit einer Plakatierungsverordnung mangels umfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.06.1992

RS Vfgh 1992/6/24 V313/91, V18/92

Index: 36 Wirtschaftstreuhänder36/01 Wirtschaftstreuhänder
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzWerbeverbotsrichtlinien 1979, beschlossen vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 25.06.79Wettbewerbsrichtlinien 1985, beschlossen vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 06.12.85EMRK Art10 Abs2Wirtschaftstreuhänder-KammerG §17 Abs2Wirtschaftstreuhänder-BerufsO §39 Abs1
Leitsatz: Gesetz-(bzw Verfassungs-)widrigkeit des Werbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.06.1992

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