Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beschwerdeführende Partei ist eine politische Partei. Ihre Statuten wurden am 9. Oktober 2012 beim Bundesministerium für Inneres hinterlegt. Die beschwerdeführende Partei gilt gemäß §1 Abs2 Kärntner Parteienförderungsgesetz (K-PFG) als im Landtag vertretene Partei, weil sie sich durch Einbringung (Unterstützung) eines Wahlvorschlages an der Kärntner Landtagswahl am 3. März 2013 beteiligt hat und auf Grund dieser Wa... mehr lesen...
Index: L0301 Parteienfinanzierung, Parteienförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1B-VG Art26, Art95, Art117 Abs2EMRK Art10 Abs1Krnt ParteienförderungsG §1, §5ParteienG 2012 §1, §3, §10 Abs8
Leitsatz: Abweisung der Beschwerde einer im Kärntner Landtag vertretenen politischen Partei gegen die Zurückweisung des Antrags auf Gewährung einer Landesparteienförderung für das Jahr 2014 wegen Überschreit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 23. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe: "a) in einer Hauptverhandlung des Verfahrens ... des LG für Strafsachen Wien den beigezogenen Dolmetsch ... ohne ersichtliche Notwendigkeit als 'Kleinkriminellen' bezeichnet, was zu seiner Ermahnung durch den Vorsitzenden des Schöffensenates geführt hat und b) in der Hauptverhandlung ... des ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / TribunalEMRK Art10 Abs1RAO §9StPO §271 Abs7
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte,insbesondere nicht der Meinungsäußerungsfreiheit, durch dieVerhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegenstandeswidrigen Verhaltens und unangemessener Ausdrucksweise
Rechtssatz: Keine Willkür. Die belangte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer sind Partner einer Rechtsanwaltsgesellschaft, die eine Werbekampagne mit Inseraten in österreichischen Tageszeitungen durchgeführt hat. Das erste Inserat bestand aus einem grafisch gestalteten, in die Länge gezogenen rosa Kaugummi mit der Überschrift "Wenn sich die Verhandlungen ziehen, sind die Anwälte schuld.", dem Textteil "Ein guter Anwalt ist mindestens so zäh wie das Problem, das er zu lösen hat." sowie dem Hinwe... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art18 Abs1EMRK Art10 Abs1RL-BA 1977 §45
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit durch Verhängungeiner Disziplinarstrafe über die Partner einerRechtsanwaltsgesellschaft wegen unzulässiger Werbung
Rechtssatz: §45 RL-BA 1977 ausreichend determiniert. Der Verfassungsgerichtshof vermag in der inkriminierten Werbung keine unsachliche od... mehr lesen...