Entscheidungen zu § 29 Abs. 4 ChemG 1996

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/20 92/11/0143

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. April 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. Jänner 1991 auf Erteilung einer Giftbezugslizenz für im einzeln angeführte Gifte gemäß § 29 Abs. 3 und 4 des Chemikaliengesetzes-ChemG, BGBl. Nr. 326/1987, abgewiesen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Die belangte Behörde begründete ihre abweisliche Entscheidung mit dem Mangel ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/11/0143

Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: ChemG 1987 §29 Abs4;
Rechtssatz: Eine schwerwiegende Verletzung der Vorschriften über die Lagerung von und den Verkehr mit Giften einschließlich der darüber zu führenden Aufzeichnungen rechtfertigt für sich allein schon die Annahme des Mangels der Verläßlichkeit einer Person iSd § 29 Abs 4 ChemG 1987. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/11/0143

Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: ChemG 1987 §29 Abs4;
Rechtssatz: Wird eine betriebliche Abwasserreinigungsanlage wasserrechtlich bewilligt, jedoch nicht errichtet, so läßt dieser Umstand alleine nicht schon auf mangelnde Verläßlichkeit iSd § 29 Abs 4 ChemG 1987 schließen. Ein derartiger Schluß wäre erst dann berechtigt, wenn mit dem Unterbleiben dieser Maßnahme eine konkrete Gefährdung der Umwelt unm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/11/0143

Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: ChemG 1987 §29 Abs3;ChemG 1987 §29 Abs4;
Rechtssatz: § 29 Abs 4 zweiter Satz ChemG 1987 knüpft an eine rechtskräftige Verurteilung wegen der dort angeführten strafbaren Handlungen, die unwiderlegliche Rechtsvermutung des Mangels der Verläßlichkeit der betreffenden Person. In diesem Fall erübrigt sich für die Behörde eine nähere
Begründung: für das Fehlen der Erteilungsv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

RS Vwgh 1992/10/20 92/11/0143

Index: 24/01 Strafgesetzbuch82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: ChemG 1987 §29 Abs3;ChemG 1987 §29 Abs4;SGG §16;StGB §180;StGB §181;StGB §182;StGB §183;
Rechtssatz: Die Verneinung der Verläßlichkeit einer Person iSd § 29 Abs 3 ChemG 1987 kann nicht auf Vermutungen, sondern nur auf erwiesene Tatsachen gestützt werden. Diese müssen den Schluß zulassen, der Betreffende werde bei der Verwendung von Giften (§ 2 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1992

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