RS Vwgh 1992/10/20 92/11/0143

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Veröffentlicht am 20.10.1992
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Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

ChemG 1987 §29 Abs4;

Rechtssatz

Eine schwerwiegende Verletzung der Vorschriften über die Lagerung von und den Verkehr mit Giften einschließlich der darüber zu führenden Aufzeichnungen rechtfertigt für sich allein schon die Annahme des Mangels der Verläßlichkeit einer Person iSd § 29 Abs 4 ChemG 1987.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110143.X04

Im RIS seit

20.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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