Entscheidungsgründe: I. 1. Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden (im Verfahren zu B200/92) zum Zwecke des Ausbaus der A 2 Süd Autobahn, "Umfahrung Klagenfurt", Baulos "Annabichl", eine im Eigentum der Beschwerdeführerin I K stehende Grundfläche enteignet und zwangsweise die Dienstbarkeit "der Duldung der Errichtung, dauernden Erhaltung und des dauernden Betriebes des Ehrentalerbergtunnels und der ... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: B-VG Art18 Abs2StGG Art5TrassenV, BGBl 519/1990, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Stadt KlagenfurtTrassenV, BGBl 521/1990, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 83 Kärntner Straße und der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Maria Saal und KlagenfurtBStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §17BStG 1971 §20 Abs1
Leitsatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von OÖ vom 12. Dezember 1977 wurde auf Antrag des Bundes - Bundesstraßenverwaltung gemäß §17 und §20 Abs1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. 286, idF BGBl. 239/1975 (im folgenden BStG) iVm den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. 71/1954, für den Ausbau der S 9 Innviertler Schnellstraße im Baulos "Innbrücke Braunau" eine Fläche im Ausmaß von 3.760 Quadratmeter aus dem im Eigentum... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5BStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §4 Abs5BStG 1971 §7BStG 1971 §20 Abs1 erster SatzTrassenV, BGBl 151/1977, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 9 Innviertler Schnellstraße im Bereich der Stadtgemeinde Braunau am Inn
Rechtssatz: Bundesstraßengesetz 1971; keine Bedenken gegen §4 Abs1; keine Bedenken gegen die Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Mit Schreiben vom 15. Jänner 1975 beantragte der Landeshauptmann von OÖ beim Bundesminister für Bauten und Technik die Erlassung einer Verordnung gemäß §4 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG) zur Bestimmung des Straßenverlaufes für eine Umlegung der B 125 (Prager Bundesstraße) zur Umfahrung von Katzbach (km 4,35 bis 5,80) und für die B 3 (Donau Straße) zur Einbindung in die neue Trasse der B 125 und zur Umfahrung von Plesching (km 93,76 bis 95,195). In der F... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: StGG Art5BStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §17BStG 1971 §20 Abs1TrassenV, BGBl 54/1976, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 125 Prager Straße im Bereich der Stadt Linz - Umfahrung von Katzbach
Rechtssatz: Bundesstraßengesetz 1971; Umlegung einer Straße ohne vorhergehende Erlassung einer Verordnung nach §4 Abs1; denkunmögliche Gesetzesanwendung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von NÖ vom 30. Juni 1977 wurden verschiedene, zur KG Oisberg gehörige Grundstücke, die je zur ideellen Hälfte im Eigentum der Beschwerdeführer stehen, im Ausmaß von 6.091 Quadratmeter für den Ausbau der B 31 Ybbstal Straße im Baulos "Groß Hollenstein-Lettenwag" zugunsten des Bundes (Bundesstraßenverwaltung) gemäß §§17, 18 und 20 Abs1 des Bundesstraßengesetzes 1971 BGBl. 286/1971, (BStG 1971), enteignet und die hief... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: BStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §20 Abs1TrassenV, BGBl 411/1974 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufdes der B 31 Ybbstal Straße
Rechtssatz: Verordnung BGBl. 411/1974 betr. die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 31 Ybbstal Straße; keine Gesetzwidrigkeit der Verordnung im Hinblick auf §4 Abs1 BStG 1971; keine Verletzung des Eigentumsrechtes En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Aufgrund eines Projektes des Amtes der Oö. Landesregierung - Bundesstraßenverwaltung wurde ein bundesstraßenrechtliches Enteignungsverfahren zum Zweck der Enteignung der für die Durchführung des Bauloses "Aschach I" der Bundesstraße 131, Aschacher Straße, von km 13,020 bis km 13,730 erforderlichen Grundstücke zum Zweck der Begradigung und Verbreiterung der Straße und der Herstellung eines Gehsteiges durchgeführt. Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptman... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: StGG Art5BStG 1971 §4 Abs1BStG 1971 §7BStG 1971 §17BStG 1971 §20 Abs1
Rechtssatz: BStG 1971; die Annahme, daß einer Enteignung zum Zweck einer Verbreiterung und Begradigung einer Bundesstraße unter Verwendung der bisherigen Trasse die Erlassung einer Verordnung nach §4 Abs1 nicht voranzugehen braucht, ist nicht denkunmöglich; keine Bedenken gegen §17; keine denku... mehr lesen...