Mit Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 1. Dezember 1977 (BGBl. Nr. 605) wurde der Straßenverlauf der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Gemeinden Leonding, Pasching, Traun und Ansfelden aufgrund des § 4 Abs. 1 BStG 1971 bestimmt. In diesem Bundesstraßenbaugebiet hat die Beschwerdeführerin nach ihren Angaben in der Beschwerde in den Jahren 1979 und 1980 in ein näher bezeichnetes Grundstück in der KG T. betreffend die Hörschinger Landesstraße, das im Eigentum de... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung001 Verwaltungsrecht allgemein96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BauRallg;BStG 1971 §14 Abs2 idF 1994/033;BStG 1971 §15 Abs1;BStG 1971 §21 Abs1 idF 1994/033;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einem Gebäude ist nach baurechtlichem Verständnis ein Bau zu verstehen, bei dem ein allseits abgeschlossener, vorwiegend über dem anschließenden Terrain liegenden Raum vorhanden ist (Hinweis E 17.2.1906, Slg 418... mehr lesen...
Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §14 Abs2 idF 1994/033;BStG 1971 §15 Abs1;BStG 1971 §21 Abs1 idF 1994/033;
Rechtssatz: Aus § 21 Abs 1 BStG ergibt sich, daß die Begriffe "Neubauten, Zubauten und Umbauten" im Rahmen des BStG in einem eingeschränkten Sinne zu verstehen sind, weil es der Gesetzgeber für notwendig erachtet hat, Einfriedungen und überhaupt Anlagen jeder Art neben diesen Begriffen ausdrüc... mehr lesen...
Mit Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 3. September 1974, BGBl. Nr. 586, wurde gemäß § 4 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 63/1983 (BStG) die Trasse der Bundesstraße B 1, Wiener Straße, im Baulos "Umfahrung Marchtrenk" festgelegt. In dem damit auch festgelegten Bundesstraßenbaugebiet liegen bestimmte, im Verfahren näher bezeichnete im Eigentum der mitbeteiligten Parteien stehende Grundstücke. Von den mitbeteiligt... mehr lesen...