Entscheidungsgründe: Der Kläger stand bis 31. 12. 2002 als technischer Angestellter in einem Vollbeschäftigungsverhältnis und war ab 1. 1. 2003 beim selben Dienstgeber geringfügig beschäftigt. Am 2. 1. 2003 erkundigte er sich beim AMS über seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und erhielt ein Antragsformular ausgehändigt. Als Frist für die Abgabe des ausgefüllten Formulars wurde ihm der 12. 2. 2003 genannt. Am 11. 2. 2003 reichte er den Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld ein.... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 29. April 1993 erwarb die Klägerin eine Liegenschaft um den Kaufpreis von 500.000 ATS in der Absicht, auf dieser Liegenschaft einen Imbissstand zu führen und diese auch zum entgeltlichen Abstellen von Pkw zur Verfügung zu stellen. Dieses Grundstück war im Flächenwidmungsplan als Straßenbegleitgrün gewidmet. Mit ihrer am 21. Juni 2001 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin den Zuspruch des Ersatzes ihres zuletzt mit 37.063,15 EUR bezifferten Schad... mehr lesen...
Norm: BMG §3 Z5AuskunftspflichtG 1987 allgoö Auskunftspflicht- und DatenschutzG §1 Abs2
Rechtssatz: Auskünfte haben Wissenserklärungen zum Gegenstand, wobei es sich ausschließlich um Informationen handelt, die zum Zeitpunkt der Anfrage der Verwaltung bereits bekannt sind und nicht erst von der ersuchten Verwaltungseinheit beschafft werden müssen. Entscheidungstexte 1 Ob 290/03h Entsch... mehr lesen...
Norm: BMG §3 Z5AuskunftspflichtG 1987 allgoö Auskunftspflicht- und DatenschutzG §1 Abs2
Rechtssatz: Auskünfte haben Wissenserklärungen zum Gegenstand, wobei es sich ausschließlich um Informationen handelt, die zum Zeitpunkt der Anfrage der Verwaltung bereits bekannt sind und nicht erst von der ersuchten Verwaltungseinheit beschafft werden müssen. Entscheidungstexte 1 Ob 290/03h Entsch... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 29. April 1952 wurde in der Heimatgemeinde der klagenden Landwirtin von der zuständigen Agrarbezirksbehörde (im Folgenden auch nur Behörde) ein Grundzusammenlegungsverfahren eingeleitet, von dem die Liegenschaft EZ 33 der Eltern und Rechtsvorgänger der Klägerin sowie Nachbarliegenschaften betroffen waren. Auf dieses Zusammenlegungsverfahren war das damals geltende Gesetz vom 26. Mai 1909, wirksam für das Herzogtum Steiermark, betreffend die Zusammenleg... mehr lesen...
Norm: AuskunftspflichtG §1 Abs1BMG §3 Z5B-VG Art20 Abs4
Rechtssatz: Die Verwaltung ist angesichts des Ausdrucks "Auskunft" nicht zu umfangreichen Ausarbeitungen, zur Erstellung von Gutachten, zur Beschaffung von auch anders zugänglichen Informationen etc verhalten. Die Auskunftserteilung hat Nachrang gegenüber den übrigen Aufgaben der Verwaltung. Auskunftsbegehren müssen konkrete, in der vorgesehenen Frist ohne Beeinträchtigung der übrigen Verw... mehr lesen...
Norm: AuskunftspflichtG §1 Abs1BMG §3 Z5B-VG Art20 Abs4
Rechtssatz: Die Verwaltung ist angesichts des Ausdrucks "Auskunft" nicht zu umfangreichen Ausarbeitungen, zur Erstellung von Gutachten, zur Beschaffung von auch anders zugänglichen Informationen etc verhalten. Die Auskunftserteilung hat Nachrang gegenüber den übrigen Aufgaben der Verwaltung. Auskunftsbegehren müssen konkrete, in der vorgesehenen Frist ohne Beeinträchtigung der übrigen Verw... mehr lesen...