Mit Kaufvertrag vom 8. Jänner und 3. Feber 1970 kaufte der Kläger von der Gemeinde R, der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei, die Grundstücke 213/48 und 213/49 je Bauplatz, inneliegend in der EZ 57 KG R, um den Kaufpreis von 88 480 S. Nach Punkt 8 dieses Vertrages räumte der Kläger der Gemeinde R im Sinne der Bestimmungen des Erlasses der Nö. Landesregierung GZ II/1-2454/10-1967 vom 28. Feber 1967 gemäß Punkt V lit. d das zu intabulierende Wiederkaufsrecht ein. Diese Bestimmung ... mehr lesen...
Die Republik Österreich betreibt unter der Firma "Österreichische Staatsdruckerei - Wiener Zeitung" ein Druck- und Verlagsunternehmen, dessen Verwaltung durch das Bundesministeriengesetz 1973 (§ 2 Abs. 1 Z. 1 lit. a Anlage Teil 2 lit. A Z. 2) dem Bundeskanzleramt als Bundesministerium im Sinne des Art. 77 B-VG zugewiesen ist. Das Bundeskanzleramt betraut mit der Leitung dieses Unternehmens einen Generaldirektor. Zur Herstellung von Reisepässen für die Republik Österreich wurden 1968... mehr lesen...
Norm: ABGB §867ABGB §1002 ffBMG Anl §2 Teil2 lita Z2BMG §2 Abs2 Z1 litaB-VG Art17B-VG Art77
Rechtssatz: Betrauung einer Person mit der Leitung der Staatsdruckerei durch den allein zuständigen Bundeskanzler als eines verantwortlichen Bundesministers (Art 77 B-VG) ist mangels besonderer gesetzlicher Regelung der Rechtsstellung dieses privatwirtschaftlichen Unternehmens der Republik Österreich als eine in den Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung... mehr lesen...