Mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 2002 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft unter Berufung auf die §§ 69 und 78 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2002 (AMG), die Berechtigung zur Herstellung, Kontrolle und für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln an den Standorten W, Gstraße x und W, Bstraße y, entzogen. Nach der Begründung: sei die beschwerdeführende Gesellschaft im Jahre 2001 dreimal einer Betriebsprüfung gemä... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §3;AMG 1983 §4;AMG 1983 §69 Abs1 Z1;AMG 1983 §78 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorbringen, eine Arzneispezialität sei "in Lohnarbeit gefertigt" worden, zur Zeit der Betriebsprüfung sei "die Umstellung im Zuge" gewesen, ist nicht geeignet, eine Rechtswidrigkeit des Bescheides (mit dem der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 69 und 78 AMG die Berechtigung zur Herstellung, Kontr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §3;AMG 1983 §4;AMG 1983 §69 Abs1 Z1;AMG 1983 §78;AVG §56;
Rechtssatz: Dass eine Arzneispezialität zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 69 und 78 AMG die Berechtigung zur Herstellung, Kontrolle und für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln entzogen wurde) schon "eingestellt" gewe... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §3;AMG 1983 §4;AMG 1983 §69 Abs1 Z1;AMG 1983 §78 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass es im Hinblick auf den Umfang und die Zahl der im Erkenntnis im Einzelnen dargestellten Mängel und der in diesem Zusammenhang zum Ausdruck kommenden fehlenden Bereitschaft bzw. Fähigkeit der Beschwerdeführerin, diese abzustellen, nicht rechtswidrig ist, wenn die belangte Beh... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §3;AMG 1983 §4;AMG 1983 §69 Abs1 Z1;AMG 1983 §78;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführerin wurde mit dem angefochtenen Bescheid gemäß den §§ 69 und 78 AMG die Berechtigung zur Herstellung, Kontrolle und für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln entzogen. Es trifft nicht zu, dass die bei der Betriebsprüfung hinter den übrigen zu entsorgenden Produkten in einem nicht zur... mehr lesen...