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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AMG 1983 §3;Rechtssatz
Dass eine Arzneispezialität zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 69 und 78 AMG die Berechtigung zur Herstellung, Kontrolle und für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln entzogen wurde) schon "eingestellt" gewesen seien, ist nicht von entscheidender Bedeutung, kommt es doch auf die anlässlich der Betriebsprüfung festgestellten Mängel an.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002100175.X02Im RIS seit
20.01.2006