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82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
AMG 1983 §3;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass es im Hinblick auf den Umfang und die Zahl der im Erkenntnis im Einzelnen dargestellten Mängel und der in diesem Zusammenhang zum Ausdruck kommenden fehlenden Bereitschaft bzw. Fähigkeit der Beschwerdeführerin, diese abzustellen, nicht rechtswidrig ist, wenn die belangte Behörde keine gelinderen Mittel als den Entzug der Berechtigung zur Herstellung, zum Inverkehrbringen und zur Kontrolle von Arzneimitteln als gegeben erachtete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002100175.X04Im RIS seit
20.01.2006