RS Vwgh 2005/11/21 2002/10/0175

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Veröffentlicht am 21.11.2005
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §3;
AMG 1983 §4;
AMG 1983 §69 Abs1 Z1;
AMG 1983 §78 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass es im Hinblick auf den Umfang und die Zahl der im Erkenntnis im Einzelnen dargestellten Mängel und der in diesem Zusammenhang zum Ausdruck kommenden fehlenden Bereitschaft bzw. Fähigkeit der Beschwerdeführerin, diese abzustellen, nicht rechtswidrig ist, wenn die belangte Behörde keine gelinderen Mittel als den Entzug der Berechtigung zur Herstellung, zum Inverkehrbringen und zur Kontrolle von Arzneimitteln als gegeben erachtete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100175.X04

Im RIS seit

20.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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