RS Vwgh 2005/11/21 2002/10/0175

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Veröffentlicht am 21.11.2005
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §3;
AMG 1983 §4;
AMG 1983 §69 Abs1 Z1;
AMG 1983 §78 Abs1;

Rechtssatz

Das Vorbringen, eine Arzneispezialität sei "in Lohnarbeit gefertigt" worden, zur Zeit der Betriebsprüfung sei "die Umstellung im Zuge" gewesen, ist nicht geeignet, eine Rechtswidrigkeit des Bescheides (mit dem der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 69 und 78 AMG die Berechtigung zur Herstellung, Kontrolle und für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln entzogen wurde) aufzuzeigen, weil damit die Feststellungen über die im Zusammenhang mit dieser Arzneispezialität vorliegenden Mängel nicht entkräftet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002100175.X03

Im RIS seit

20.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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