Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der R-M Team GmbH mit Sitz in M. zu verantworten, dass von der R-M Team GmbH mit Sitz in M. unter der Bezeichnung "Booklet Vertrieb R & M Gesundheit pflegen statt Krankheit bekämpfen" Werbeaussendungen, und zwar persönlich adressierte Schreiben samt Werbebeilagen an namentlich genannte Personen mit dem Aufgabeort in M. versandt u... mehr lesen...
Index: E6J82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: 61991CJ0219 Ter Voort VORAB;AMG 1983 §1 Abs1 Z1;AMG 1983 §1 Abs1;AMG 1983 §1 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass bestimmte Werbeaussagen unter § 1 Abs. 1 Z. 1 AMG zu subsumieren sind. Ausführungen dazu, dass ein bestimmtes Produkt - unbeschadet des Umstandes, dass es nach seiner Zusammensetzung (allenfalls) ein Verzehrprodukt darstellt - nach der in den erwähnten ... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. März 2001 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. April 2000 betreffend die Genehmigung eines Parallelimportes zu der im Inland gemäß § 11 des Arzneimittelgesetzes (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/1998, zugelassenen Arzneimittelspezialität Minirin 0,1 mg/ml - Nasenspray abgewiesen. Hersteller der Arzneispezialität Minirin 0,1 mg/ml-Nasenspray ist die Ferring AB, Malmö, Schweden. Die parallel einzuführend... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1330150082/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: 31965L0065 idF 31989L0341 Arzneimittel-RL Art3;AMG 1983 §1 Abs5;EURallg;
Rechtssatz: Sowohl aus dem Gemeinschaftsrecht (vgl Art 3 der Richtlinie 65/65/EWG) als auch aus dem innerstaatlichen Recht lässt sich ableiten, dass das Inverkehrbringen einer Arzneispezialität im Sinne des § 1 Abs 5 AMG einer Zulassung bedarf. ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E13301500E6J82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: 31965L0065 idF 31989L0341 Arzneimittel-RL Art3;61998CJ0094 Rhone-Poulenc Rorer VORAB;AMG 1983 §1 Abs5;EURallg;
Rechtssatz: Von dem aus Art 3 der Richtlinie 65/65/EWG abzuleitenden gemeinschaftsrechtlichen Gebot, dass das Inverkehrbringen einer Arzneispezialität im Sinn des § 1 Abs 5 AMG einer Zulassung bedarf, ergibt sich aus der Rec... mehr lesen...