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E6JNorm
61991CJ0219 Ter Voort VORAB;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass bestimmte Werbeaussagen unter § 1 Abs. 1 Z. 1 AMG zu subsumieren sind.
Ausführungen dazu, dass ein bestimmtes Produkt - unbeschadet des Umstandes, dass es nach seiner Zusammensetzung (allenfalls) ein Verzehrprodukt darstellt - nach der in den erwähnten Werbeaussagen liegenden Art und Form des Inverkehrbringens als Arzneimittel im Sinne des § 1 Abs. 1 AMG sowie als Arzneispezialität im Sinne des § 1 Abs. 5 AMG anzusehen ist (vgl hiezu das hg Erkenntnis vom 19. Februar 2001, Zl 98/10/0050, sowie das Urteil des EuGH vom 28. Oktober 1992, C-219/91, Slg 1992 I-05485, Ter Voort, das eine ganz ähnlich gelagerte Fallkonstellation betrifft).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100209.X03Im RIS seit
19.09.2002Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011