Entscheidungen zu § 7 Abs. 4 AußHG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Beschluss 1992/2/20 92/09/0003

Mit der vorliegenden Beschwerde nach Art. 132 B-VG macht die beschwerdeführende Partei geltend, der Bescheid der belangten Behörde vom 2. August 1991, mit dem ihrer Berufung gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Niederösterreich vom 22. April 1991 (Nichterteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für die ausländische Staatsangehörige V) keine Folge gegeben worden sei, sei auf Grund ihrer Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (Protokollierung unter Z... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.02.1992

RS Vwgh 1992/2/20 92/09/0003

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof54/02 Außenhandelsgesetz
Norm: AußHG 1984 §7 Abs4;AußHG 1984 §9 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/25 90/04/0171 1 Stammrechtssatz Die Frist für die Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus § 27 VwGG. In Verwaltungsvorschriften enthaltene kürzere Entscheidungsfristen (hier: § 9 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1992

TE Vwgh Beschluss 1991/10/21 91/12/0225

Mit der vorliegenden Beschwerde nach Art. 132 B-VG macht die Beschwerdeführerin geltend, sie habe am 6. Mai 1991 bei der belangten Behörde um Bewilligung des Exportes von 90 Tonnen bestimmter Abfälle angesucht, wobei die Voraussetzungen des § 35 des Abfallwirtschaftsgesetzes vorgelegen seien. Die belangte Behörde habe in der vierwöchigen Frist des § 35 Abs. 4 des Abfallwirtschaftsgesetzes nicht entschieden. Diese einfachgesetzliche Spezialbestimmung habe der generellen Bestimmung des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.10.1991

RS Vwgh 1991/10/21 91/12/0225

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof54/02 Außenhandelsgesetz
Norm: AußHG 1984 §7 Abs4;AußHG 1984 §9 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/25 90/04/0171 1 (hier § 35 Abs 4 WAG 1990). Stammrechtssatz Die Frist für die Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus § 27 VwGG. In Verwaltungsvorschriften enthaltene kürzere Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1991

TE Vwgh Beschluss 1990/9/25 90/04/0171

Mit der vorliegenden Beschwerde nach Art. 132 B-VG macht die Beschwerdeführerin geltend, sie habe mit Schriftsatz vom 6. April 1990 bei der belangten Behörde den Antrag gestellt, im Sinne des § 9 Abs. 3 Außenhandelsgesetz 1984 eine Importbewilligung für Portlandzement Tarif Nr. XX an die Beschwerdeführerin zu erteilen. Gemäß § 9 Abs. 3 Außenhandelsgesetz 1984 seien der Bundesminister und die von ihm gemäß § 7 leg. cit. ermächtigten Stellen verpflichtet, über den Antrag spätestens drei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.09.1990

RS Vwgh 1990/9/25 90/04/0171

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof54/02 Außenhandelsgesetz
Norm: AußHG 1984 §7 Abs4;AußHG 1984 §9 Abs3;B-VG Art132;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Frist für die Einbringung einer Säumnisbeschwerde ergibt sich ausschließlich aus § 27 VwGG. In Verwaltungsvorschriften enthaltene kürzere Entscheidungsfristen (hier: § 9 Abs 3 AußHG) sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unbeachtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1990

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