Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , GZ XXXX , stellte die E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) die Kosten und das Mengengerüst der Netzbetreiberin für das Jahr 2024 gemäß § 69 Abs. 1 GWG 2011 fest. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , GZ römisch 40 , stellte die E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) die Kosten und das Mengengerüst der Netzbetreiberin für das Jahr 2024 gemäß Paragraph 69, Absatz eins, GWG 2011 fest. 2. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) Gänserndorf (in der Folge belangte Behörde genannt) vom 06.05.2024 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld „vom 03.04.2024“ gemäß § 44 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung, mangels Zuständigkeit der regionalen Geschäftsstelle infolge Fehlens e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste im Juni 2007 in das österreichische Bundesgebiet ein und war ab dem 05.07.2007 in Österreich hauptgemeldet. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom 19.01.2009, rechtskräftig mit 18.08.2009, Zl. XXXX wurde er wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 12.03.2018 stellte die XXXX AG, vertreten durch die XXXX Rechtsanwalts KG, XXXX , bei der Steiermärkischen Landesregierung (im folgenden belangte Behörde) als Genehmigungsbehörde den Antrag gemäß § 17 UVP-G 2000 i.V.m. Z 6 lit a Anhang 1 UVP-G 2000 auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens "Windpark XXXX 2" und legte Projektunterlagen vor. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens einschließlich Abhaltung einer mün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.01.2017, Zl. 1032432507, erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein volljähriger, syrischer Staatsangehöriger, dem mit in Rechtskraft erwachsenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.11.2014, Zl. 1032.432.507 -140037745, der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde. 1.2. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.01.2017, Zl. 1032432507, erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist ein volljähriger, syrischer Staatsangehöriger, dem mit in Rechtskraft erwachsenem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.11.2014, Zl. 1032.432.507 -140037745, der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde. 1.2. Der Beschwerdef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formular "Bewirtschafterwechsel" zeigten der Vater der Beschwerdeführerin, XXXX, als Übergeber und die Beschwerdeführerin als Übernehmerin mit Wirksamkeitsbeginn vom 01.01.2014 die Übernahme des Betriebes mit der Betriebsnummer XXXX an. 2. Die Beschwerdeführerin stellte am 18.04.2016 einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2016, beantragte u.a. die Gewährung von Direktzahlungen und spezifizierte zu diesem Zweck in der Internet-Appli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Formular "Bewirtschafterwechsel" zeigten der Vater der Beschwerdeführerin, XXXX, als Übergeber und die Beschwerdeführerin als Übernehmerin mit Wirksamkeitsbeginn vom 01.01.2014 die Übernahme des Betriebes mit der Betriebsnummer XXXX an. 2. Die Beschwerdeführerin stellte am 18.04.2016 einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2016, beantragte u.a. die Gewährung von Direktzahlungen und spezifizierte zu diesem Zweck in der Internet-Appli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) bezog seit 30.07.2015 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. 1.2. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 13.04.2018, VN: XXXX , wurde dem BF mitgeteilt, dass der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 01.05.2016 bis 16.01.2017 und vom 02.02.2017 bis 28.02.2018 widerrufen und er zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Betrages in der Höhe von EUR 9.836... mehr lesen...