IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 11.07.2019, *** und ***, betreffend Abweisung eines Antrag auf Aufhebung der Rechtswirksamkeit bzw. Vollstreckung von Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen sowie deren neuerliche Zustellung, zu Recht: 1. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Prozessfähigkeit ist es entscheidend, ob die Partei im Zeitpunkt der betreffenden Verfahrensabschnitte in der Lage ist, Bedeutung und Tragweite des Verfahrens und der sich in ihm ereigneten prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen eines derartigen Ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: Eine an einen Prozessunfähigen vorgenommene Zustellung löst keine Rechtswirkungen aus (vgl VwGH 97/02/0186), wobei es für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung darauf ankommt, ob der Zustellungsempfänger handlungs- bzw prozessfähig ist, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Sachwalter bestellt worde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: An Prozessunfähige gerichtete Zustellungen heilen nicht durch späteres Erreichen der Prozessfähigkeit (vgl Raschauer in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sander/Wessely, Zustellrecht2, § 5, Rz 4; vgl auch Walter/Mayer, Zustellrecht 77; VwSlg 6659 A/1965). Schlagworte Verkehrsrecht... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 29.04.2020 Norm: ZustG §2 Abs1ZustG §5ZustG §7AVG 1991 §9
Rechtssatz: Im Fall der Zustellung an einen Prozessunfähigen ist diesem zwar das Schriftstück „tatsächlich zugekommen“, die Zustellung aber deshalb unwirksam, weil sie vom Prozessunfähigen (wegen seines Geisteszustandes) nicht zur Kenntnis genommen werden kann (vgl Raschauer/Riesz in Frauenberger-Pfeiler/Raschauer/Sand... mehr lesen...