Rechtssatz: Kommissionsgebühren nach § 77 Abs 1 AVG für Amtshandlungen der Behörden außerhalb des Amtes können Dritten nur unter den Voraussetzungen des § 76 AVG vorgeschrieben werden. § 76 Abs 1 AVG sieht vor, dass die Partei, welche den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat, die Kosten zu tragen hat. Wurde jedoch die Amtshandlung durch das Verschulden eines anderen Beteiligten verursacht, so sind die Auslagen nach § 76 Abs 2 AVG von diesem zu tragen. Einer Gemeinde wurden vom Landes... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20.5.2005, GZ.: FA 13A-38.20 79-05/5, wurde gemäß § 62 Abs. 6 AWG 2002 der Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22.8.1990, durch Entfall der Anordnung Nr. 3 geändert. Gleichzeitig wurden der Gemeinde T als Kommissionsgebühren für die mündliche Verhandlung am 9. Mai 2005 ? 686,70 und als Verwaltungsabgabe für den Bescheid ? 6,50 vorgeschrieben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass eine weitere Beprobung der in der An... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden dem Berufungswerber auf Grund eines amtswegigen Augenscheins am 17.09.2002 nachträgliche Auflagen entsprechend der Bestimmung des § 79 Abs 1 GewO 1994 vorgeschrieben und gleichzeitig ihm der Ersatz der Kommissionsgebühren in der Höhe von Euro 145,-- (Bezirkshauptmannschaft, 2 Amtsorgane, 5/2 Stunden) und der Barauslagen in Höhe von Euro 180,-- für die Teilnahme des Vertreters der Landesstelle für Brandverhütung auferlegt. Der Berufungswerber hat ledi... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde ein Augenschein zur Überprüfung einer gewerblichen Betriebsanlage von Amts wegen angeordnet, können die Kommissionsgebühren nicht dem Betriebsanlageninhaber vorgeschrieben werden. Schlagworte Augenschein, Amts, wegen, Kommissionsgebühren mehr lesen...