Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Der Beschwerdeführer beantragte die Neubemessung des Ruhebezugs für die Jahre 2019-2020 (vor dem Bundesverwaltungsgericht war im 2. Rechtsgang nur noch das Jahr 2020 verfahrensgegenständlich). Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2023, GZ. W228 2223009-1/14Z (richtigerweise W228 2246332-1/14Z), wurde ... mehr lesen...
Begründung: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. Mit der oben genannten als Bescheid bezeichneten Erledigung wurde der Antrag des XXXX (in Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) vom 28.03.2023 an die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde gemäß § 20d Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. 218/1975 idgF, auf Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf gemäß § 12a AuslBG abgewiesen. 1. Mit d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 14.07.2023 durch seine Rechtsberaterin als gewillkürte Vertreterin Beschwerde gegen den Bescheid vom 07.07.2023, mit dem die Schubhaft über ihn verhängt wurde, sowie gegen die Anhaltung in Schubhaft seit 07.07.2023 und beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge eine mündliche Verhandlung unter Einvernahme des Beschwerdeführers sowie seiner Lebensgefährtin XXXX , durchf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 30.06.2023 durch seine Rechtsberaterin, der er am 27.06.2023 Vollmacht erteilt hatte, Beschwerde gegen den Mandatsbescheid vom 14.06.2023 und die bisherige Anhaltung in Schubhaft und beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge eine mündliche Verhandlung unter Einvernahme des Beschwerdeführers und seiner Eltern als Zeugen zur Klärung des maßgeblichen Sachverhaltes durchfü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte die Ausstellung einer Anzeigenbestätigung. 2. Für die mündliche Verhandlung wurde eine nichtamtliche Dolmetscherin über Antrag der Beschwerdeführerin bestellt, deren Beziehung für die Durchführung der Verhandlung erforderlich war. 3. Die von der Dolmetscherin geltend gemachten Gebüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: 1. Der Beschwerdeführer beantragte die Feststellung der belangten Behörde gemäß § 12a AuslBG. 1. Der Beschwerdeführer beantragte die Feststellung der belangten Behörde gemäß Paragraph 12 a, AuslBG. 2. Für die mündliche Verhandlung eine gerichtlich beeidete Dolmetscherin über Antrag des Beschwerdeführers bestellt, dere... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. XXXX (im Folgenden als „Beschwerdeführer“ bezeichnet) erhob mit Schriftsatz vom 07.03.2024 fristgerecht Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.02.2024, Zl. 1286983104-231840567, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Fremdenpasses gemäß § 88 Fremdenpolizeigesetz (FPG) abgewiesen wurde. 1. römisch 40 (im Folgenden als „Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 22.06.2023 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt, zu der auf Antrag Frau Dipl.-Ing. XXXX als Dolmetscherin für die Sprache Albanisch hinzugezogen wurden. 1. Am 22.06.2023 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung statt, zu der auf Antrag Frau Dipl.-Ing. römisch 40 als Dolmetscherin für die Sprache Albanisch hinzugezogen wurden. Die Dolmetscherin l... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: 1. Der Verpflichtete beantragte am XXXX eine Rot-Weiß-Rot-Karte sonstige Schlüsselkräfte und erhob in weiterer Folge Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid. 1. Der Verpflichtete beantragte am römisch XXXX eine Rot-Weiß-Rot-Karte sonstige Schlüsselkräfte und erhob in weiterer Folge Beschwerde gegen den ablehnenden ... mehr lesen...