Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 20.5.2005, GZ.: FA 13A-38.20 79-05/5, wurde gemäß § 62 Abs. 6 AWG 2002 der Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22.8.1990, durch Entfall der Anordnung Nr. 3 geändert. Gleichzeitig wurden der Gemeinde T als Kommissionsgebühren für die mündliche Verhandlung am 9. Mai 2005 ? 686,70 und als Verwaltungsabgabe für den Bescheid ? 6,50 vorgeschrieben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass eine weitere Beprobung der in der An... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommissionsgebühren nach § 77 Abs 1 AVG für Amtshandlungen der Behörden außerhalb des Amtes können Dritten nur unter den Voraussetzungen des § 76 AVG vorgeschrieben werden. § 76 Abs 1 AVG sieht vor, dass die Partei, welche den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat, die Kosten zu tragen hat. Wurde jedoch die Amtshandlung durch das Verschulden eines anderen Beteiligten verursacht, so sind die Auslagen nach § 76 Abs 2 AVG von diesem zu tragen. Einer Gemeinde wurden vom Landes... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH vom 11.6.199, B 947 und 1006/89; VfSlg. 8266/1978; 8718/1979 Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion. Asylantrag hindert nur die Vollstreckbarkeit eines Aufenthaltsverbotes, nicht die Erlassung und Vollstreckung eines Schubhaftbescheides. Hinreichend, wenn sich der Zweck der Schubhaft zwar nicht aus dem
Spruch: , aber i.V.m. der
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: In seiner auf § 5a Fremdenpolizeigesetz gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer (im folgenden Bf) vor, er sei am 12.2.1991 gegen 10 Uhr auf österreichischem Gebiet festgenommen worden, nachdem er von Ungarn die Grenze überschritten hatte, um in Österreich um Asyl anzusuchen. Am 12.2.1991 sei er der BH Jennersdorf vorgeführt, am 13.2.1991 um 9 Uhr 30 sei er vernommen worden. Er beherrsche die pakistanische Staatssprache Urdu, nur wenige Worte Englisch und kein Deutsch. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Vollziehung des FrPG ist die Bezirkshauptmannschaft funktionell für den Bund tätig. Eine Zahlungsverpflichtung der Bezirkshauptmannschaft als belangte Behörde gemäß §76 Abs2 AVG ist daher an den Bundesminister für Inneres zu richten. Schlagworte Kostentragung in Verfahren über Schubhaftbeschwerden mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Schubhaftbeschwerde ist ein Antrag im Sinne des §76 Abs1 AVG. Der Behörde erwachsene Barauslagen für einen Dolmetscher sind daher dem Beschwerdeführer, jedoch im Falle eines Verschuldens der belangten Behörde nach § 76 Abs. 2 AVG dieser aufzuerlegen. Schlagworte Kostentragung in Verfahren über Schubhaftbeschwerden, Dolmetscherkosten mehr lesen...