Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 21.08.2022 stellte der Beschwerdeführer beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA / belangte Behörde) den verfahrensgegenständlichen Antrag auf Rückerstattung von Kopierkosten in der Höhe von EUR 32,--, die er am 18.08.2022 im Zuge einer Akteneinsicht gemäß § 17 AVG im Verfahren zu seinem Antrag auf internationalen Schutz entrichtet hatte. Eine bescheidmäßige Vorschreibung dieser Kopierkoste... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Für die Gutachtenerstellung wurde der im Spruchpunkt I. genannte gerichtlich beeidete Sachverständige bestellt. Im vorliegenden Fall ist zur Gewährleistung eines mängelfreien Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erforschung der materiellen Wahrheit, die Beweisaufnahme durch Einholung des im
Spruch: genannten Sachverständigengutachtens notwendig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) ist seit 11.06.1991 in der Gerichtssachverständigenliste für die Fachgebiete 30.06 Feldbau, 30.04 Alpwirtschaft, Weidewirtschaft, 33.20 Jagd, 33021 Fischerei, Aquakultur, 94.01 Größere landwirtschaftliche Liegenschaften, 94.03 Kleinere landwirtschaftliche Liegenschaften, 94.05 Größere forstwirtschaftliche Liegenschaften, 94.07 Kleinere forstwirtschaftliche Liegenschaften und 94.75 Land- ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Für die Gutachtenerstellung wurde der im Spruchpunkt I. genannte gerichtlich beeidete Sachverständige bestellt. Im vorliegenden Fall ist zur Gewährleistung eines mängelfreien Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtung zur Erforschung der materiellen Wahrheit, die Beweisaufnahme durch Einholung des im
Spruch: genannten Sachverständigengutachtens notwendig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 BFA-VG aufgetragen, dem Bund entstandene Dolmetschkosten in der Höhe von insgesamt € 101,40 zu ersetzen. Das BFA traf soweit wesentlich folgende Feststellungen: „Dem Bund entstanden bzw. entstehen durch die gegen Sie gesetzten Maßnahmen Kosten in der Höhe von 101,40 €. Die Dolmetschleistung wurde für die Einvernah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vorverfahren: Die Beschwerdeführer stellten nach illegaler Einreise in Österreich am 08.01.2014 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz wurden mit Bescheiden der belangten Behörde gemäß § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Ziffer 13 AsylG 2005 idgF abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Ziffer 13 AsylG wurde ihnen der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vorverfahren: Die Beschwerdeführer stellten nach illegaler Einreise in Österreich am 08.01.2014 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz wurden mit Bescheiden der belangten Behörde gemäß § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Ziffer 13 AsylG 2005 idgF abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gem. § 8 Abs 1 Z 1 iVm § 2 Abs 1 Ziffer 13 AsylG wurde ihnen der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezu... mehr lesen...