Rechtssatz: Die Berufung des Inhaltes: "Gegen das zitierte Straferkenntnis wird fristgerecht Berufung eingebracht. Die genaue Berufungsschrift wird nach Einsichtnahme der Polizeianzeige nachgereicht" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Berufung des Inhaltes: "Ich W.M. erhebe Einspruch gegen den Bescheid CSt-1145/95-R-P. Hochachtungsvoll" ist keine gesetzmäßig ausgeführte Berufung. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, daß er 2) an seinem ..."PKW kein internationales Unterscheidungskennzeichen angebracht"... und 4) "keinen Zulassungsschein für den von ihm gelenkten PKW mitgeführt hat", so ist die Berufung des Inhaltes "es wird gerügt, daß die Radarmessung zum fraglichen Zeitpunkt nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der verwendete Laser-Verkehrsgeschwindigkeitsmesser der angeführten Bauart war kein taugliches Mittel zur Feststellung der damals eingeh... mehr lesen...
Rechtssatz: Bekämpft die Beschuldigte das aus zwei Punkten bestehende erstinstanzliche Straferkenntnis zunächst mit der generellen Einleitungsformel ..."als Berufungsgrund unrichtige rechtliche Beurteilung geltend zu machen"... und geht die Beschuldigte in ihrem Berufungsvorbringen ausschließlich nur auf Punkt 1. des erstinstanzlichen Straferkenntnisses ein, so ist die Berufung hinsichtlich des Punktes 2. des erstinstanzlichen Straferkenntnisses nicht gesetzmäßig ausgeführt. mehr lesen...