I. 1. In der Beschwerde vom 4. Oktober 2004 beantragte der Beschwerdeführer den angefochtenen Bescheid für rechtswidrig zu erklären, mit dem ihm von der belangten Behörde (Bezirkshauptmannschaft Liezen) gemäß § 31 Abs 3 WRG aufgetragen wurde, die Beweidung des Fleischproduktionsgatters K auf dem Grundstück sowie den nordöstlichen Grundstücksteil des Grundstückes, alle KG P, entsprechend dem beiliegenden Lageplan einzuschränken und ist der bereits bestehende durch die Mitte des Gatters entl... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Entscheidung vom 17. Jänner 1995, Zl. 93/07/0126, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass nach den Gegebenheiten des Falles entweder das rechtstechnische Mittel des Bescheides oder jenes der Weisung gemäß § 31 Abs 3 WRG in Betracht kommt, wobei einer behördlichen Erledigung Bescheidcharakter nur dann beizumessen ist, wenn die Erledigung ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist. Dem Ergebnis steht auch nicht der Umstand entgegen, dass eine getroffene Anordnung,... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist nach der Aktenlage für diejenige Person, für die der Schubhaftbescheid bestimmt ist und der er ausgefolgt wurde, unzweifelhaft, wer die Person ist, über welche die Schubhaft verhängt wird, ist also deren Identität eindeutig, so schadet eine - auf Erstangaben des Schubhäftlings basierende - fehlerhafte Bezeichnung des Vor- und Familiennamens im Bescheid nicht. Eine - nach folgender Klärung unter Beiziehung eines Dolmetschers - vorgenommene Bescheidberichtigung ist zulässig. ... mehr lesen...